Das öffentliche Konsortium (sog. "Public Konsortium") hat zwei Organe: die Konsortialversammlung und die Geschäftsführung. Die Konsortialversammlung ist das oberste Willensbildungsgremium der gesamten Public Private Partnership (PPP). Sie entscheidet im Rahmen der mit der privaten Seite abgeschlossenen Verträge über die Ausrichtung des Projekts. Die Geschäftsführung des Konsortiums setzt die Entscheidung der Konsortialversammlung um. Der Beitritt zum Public Konsortium sichert jeder beteiligten Kommune bzw. öffentlichen Einrichtung Mitwirkungsrechte in der PPP. Insbesondere haben die Gesellschafter Stimmrechte bei der Besetzung wesentlicher Gremien der Besitzgesellschaft (Aufsichtsrat und Beirat). Sie haben die Möglichkeit, eigene Know-how-Träger in Fachausschüsse zu entsenden. Durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen am Public Konsortium entsteht keine Verpflichtung zur Abnahme von Produkten bzw. Dienstleistungen der PPP-Struktur.
Folgende Schritte sind erforderlich, um öffentlicher Gesellschafter im Public Konsortium zu werden:
- Befassung mit den Unterlagen (GO NRW, Satzung, Risiken etc.) und Rücksprache mit dem Rechtsamt.
- Beitritt per Ratsbeschluss, Verbandsversammlung, Werksausschuss etc. Hier könnten mehrere Beschlüsse notwendig sein (z.B. Werksausschuss und dann Ratsbeschluss).
- Der Beitritt ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs gemäß § 115 GO NRW, schriftlich anzuzeigen.
- Das Innenministerium NRW ist zuständige Aufsichtsbehörde für den Beitritt zu d-NRW.
- Formaler Beitritt durch Übersendung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars.
Mehrwerte der Gesellschafterstellung
Die Mehrwerte für die Gesellschafterstellung im Public Konsortium sind:
- Kostenreduzierung durch gemeinsame Entwicklung von Anwendungen,
- Senkung der Entwicklungs- und Betriebskosten durch zentrale Services,
- bessere Verhandlungsposition durch Bündelung der Interessen und gemeinsames Auftreten,
- Beteiligung an den Eigentums- und Urheberrechten,
- Partizipation an den Entwicklungen durch die Re-Investitionen aus Gewinnen,
- Gemeinsame Verabredung von landesweiten, wirtschaftlichen und praktikablen Standards bzw. Quasi-Standards.
Des Weiteren haben die öffentlichen Gesellschafter des Public Konsortium:
- Mitwirkungsrechte bei der Entsendung von Mitgliedern in den Beirat und den Aufsichtsrat der Besitzgesellschaft sowie bei der Entsendung von Know-how-Trägern in die Fachausschüsse,
- keine Verpflichtung zur Abnahme von Produkten und Dienstleistungen der PPP-Gesellschaft,
- mittelbare Mitspracherechte bei der Entscheidung über die Preisbildung für die Produkte, Lösungen und Dienste.
Kontakt
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen, um sich über Ihre individuellen Beitrittskonditionen zu informieren:
Public Konsortium d-NRW GbR
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Tel: +49 (0)231/222438-10
Fax: +49 (0)231/222438-11
Email:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.



