d-NRW bietet privatwirtschaftlichen Großnutzern, d. h. Unternehmen, die regelmäßig viele Melderegisteranfragen stellen, mit dem eMA-Dienst eine gebündelte Melderegisterauskunft gemäß § 34 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen an. Der Dienst ermöglicht es seinen Nutzern, einfache Melderegisteranfragen aus Städten und Gemeinden in NRW über ein zentrales Internet-Portal (eMA-Portal) und einen zentralen Vertragspartner abzuwickeln.
d-NRW stellt Kunden die jeweilige kommunale Verwaltungsgebühr für die elektronische einfache Melderegisterauskunft und ein Transaktionsentgelt in Rechnung. Die kommunale Verwaltungsgebühr für elektronische Anfragen beträgt in NRW 4,-- Euro, hinzu kommt ein Transaktionsentgelt. Besonders transaktionsstarken Kunden kann ein Rabatt auf das Transaktionsentgelt gewährt werden.
Anmeldung zum Kundenportal (für bereits registrierte Nutzer): http://ema.d-nrw.de



