Das Land Nordrhein-Westfalen wirkt dem bestehenden Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in den Pflegeberufen entgegen und erhebt dazu ab 2012 eine Ausbildungsumlage. Alle 5.500 stationären und ambulanten Einrichtungen, die sich in Nordrhein-Westfalen um pflegebedürftige Menschen kümmern, sollen einen Beitrag zur Ausbildungsumlage leisten. Grundlage hierfür ist das Altenpflegegesetz.
Das federführende Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW (MGEPA) beabsichtigt, mit der Ausbildungsumlage insbesondere auch die Zahl der Auszubildenden deutlich zu erhöhen.
d-NRW unterstützt das Land bei der Entwicklung einer technischen Lösung, die für die Abwicklung der Ausbildungsumlage zum Einsatz kommen wird. Davon profitieren in erster Linie die mit der Abwicklung der Ausbildungsumlage betrauten Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Die betroffenen Einrichtungen werden über eine sichere Internetverbindung in das Verfahren einbezogen.
Alle Pflegeeinrichtungen erhalten die Möglichkeit, freie Ausbildungsplätze im Rahmen einer Online-Ausbildungsplatzsuche direkt anzubieten. Bürgerinnen und Bürger können sich dann über die entstehende Portallösung über entsprechende Ausbildungsplatzangebote informieren.



