EG-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich bei der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie für ein kommunales Modell entschieden. Insgesamt nehmen 21 Kreise und kreisfreie Städte die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) wahr.


Das von der Landesregierung erlassene Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) und das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW konkretisieren die Anforderungen an die EA. Insbesondere ist eine landesweit einheitliche Bedienerführung für die elektronische Verfahrensabwicklung und eine landeseinheitliche Darstellung der Informationen über Informationsportale im Internet vorgesehen.

 

d-NRW hat die Vorbereitungen zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie im Jahr 2009 mit der Durchführung von Informationsveranstaltungen für Entscheidungsträger (Bügermeister, Stadtdirektoren) der Kommunen sowie für die IT-Referate und künftig mit den Aufgaben eines EA befassten Personen unterstützt.

 

Von März 2010 bis Februar 2011 begleitete d-NRW die EA bei der Fortführung, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Vereinbarungen zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie unter Einbeziehung der beteiligten Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände und der Kammern. d-NRW koordinierte und moderierte die dazu gebildeten Arbeitsgruppen sowie den gesamten Prozess. Heute unterstützt d-NRW die EA bei der Pflege der verpflichtenden kommunalen Verfahrensbeschreibungen.

Kontakt

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    Janine Pleus

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