Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz- (3. AG-KJHG – KJFöG) erstellt die Landesregierung für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan. Der Umfang der Landesmittel beträgt bis zum Jahr 2010 jährlich ca. 80 Mio. Euro.
Im Rahmen der Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans sollen Antragsverfahren, Mittelzuweisung und Nachweisführung in der Sachbearbeitung in den Landesjugendämtern vereinfacht werden. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen dem Land, vertreten durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW (MFKJKS), und den Landesjugendämtern unterstützt werden. Im Vordergrund des Projektes stehen demnach die Verringerung der Arbeitsbelastung in den Landesjugendämtern sowie die Optimierung der Möglichkeiten der Auswertung durch ein einheitliches System mit einem gemeinsamen Datenbestand.
Das Projekt gliedert sich in drei Phasen: die Analyse der Arbeitsprozesse sowie eine generelle Machbarkeitsstudie in Phase 1, die Erstellung einer Leistungsbeschreibung sowie die Auswahl eines geeigneten Partners für die Umsetzung im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens in Phase 2 und in Phase 3 letztlich die technische Umsetzung.
KINDER- UND JUGENDFÖRDERPLAN
Kontakt
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Ansprechpartner:Jürgen Platte / Johanna Reinker
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E-Mail:platte[at]d-nrw.de / reinker[at]d-nrw.de
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Telefon:+49 (0)231/222438-28 / +49 (0)231/222438-25




