Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Ansprechpartner: Philipp Schmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Über die Bescheinigung für Geringverdiener ist es möglich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und einen Pass für Geringverdiener zu beantragen. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, mit dem die Bürger:innen durch ein geringes Einkommen nachweisen können, dass sie berechtigt sind, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Der Pass für Geringverdiener unterstützt einkommensschwache Familien sowie Bürger:innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch gewährte Ermäßigungen. Dieser Online-Dienst aus dem Themenfeld "Arbeit und Ruhestand" unter Federführung des Landes Nordrhein Westfalen wird auf der Sozialplattform zur Nutzung durch Bürger:innen der Kommunen bereitgestellt.
Bitte beachten Sie: Der Online-Dienst beinhaltet aktuell nicht alle in der Leistungsbeschreibung genannten Antragsstrecken. Folgende Antragstrecken stehen derzeit zur Verfügung:
Dem Kommunalvertreter d-NRW wird im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) das Recht eingeräumt, diese Sozialleistung landeseigenen Kreisen und Kommunen sowie anderen Bundesländern zur Nachnutzung anzubieten.
Downloads:
1. Einzelabruf ''Bescheinigung für Geringverdiener''
2. Anlage 1: Auftragsdatenverarbeitung (AVV) und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)
3. Anlage 2: Leistungsbeschreibung
Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".
Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.
Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:
d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund
Beachten Sie folgenden Hinweis:
Bitte denken Sie daran, uns auch die Anlage 3: ‚Anbindung zuständige Stelle‘ des Einzelabrufes ausgefüllt zuzuschicken. Die Daten benötigen wir, um die Teilnahme am Portalverbund zu ermöglich. Ohne die Daten können die Bürger:innen den Dienst im Internet nicht auffinden und der § 1 Absatz 2 zur Teilnahme am Portalverbund gemäß Onlinezugangsgesetz ist nicht erfüllt.
Auch die Angabe des Datenschutzbeauftragten in der Anlage benötigen wir zwingend.
Sofern Sie die Zuständigkeit für den Dienst bereits über RDFa oder XZuFi an die Verwaltungssuchmaschine bzw. den Portalverbund liefern, brauchen Sie die erste Seite nicht auszufüllen. Senden Sie uns in diesem Fall bitte einen Hinweis und die ausgefüllte zweite Seite der Anlage 3 zu.