KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)d-nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)d-nrw.de

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

Der digitale Antrag zur Hilfe zum Lebensunterhalt steht auf der Sozialplattform zur Nachnutzung bereit

Die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) ist eine Sozialleistung des Staates und stellt sicher, dass hilfebedürftige Bürger:innen die notwendigen Mittel erhalten, um menschenwürdig leben zu können. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen hat unter Zuhilfenahme des Landesbetieb IT.NRW den Online-Antrag für die Hilfe zum Lebensunterhalt entwickelt, der auf der Sozialplattform zur Nutzung durch Bürger:innen der nachnutzenden Kommunen bereitsteht. Dem Kommunalvertreter d-NRW wird im Rahmen einer Vereinbarung mit dem MAGS das Recht eingeräumt, diese Sozialleistung landeseigenen Kreisen und Kommunen sowie Kommunalvertretern anderer Länder zur Nachnutzung im eigenen Land anzubieten.

Um einen vergaberechts- und datenschutzkonformen  Leistungsaustausch sicherstellen zu können, sollte Ihre Kommune zunächst die Rahmenvereinbarung  mit der d-NRW AöR schließen (falls noch nicht geschehen). Im weiteren Schritt kann durch das Senden des Einzelabrufs für den Dienst „Hilfe zum Lebensunterhalt“ eine Nachnutzung durch Ihre Kommune vereinbart werden.

Downloads:

1. Einzelabruf für den Dienst "Hilfe zum Lebensunterhalt"

2. Anlage 1: Auftragsdatenverarbeitung (AVV) und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

3. Anlage 2: Leistungsbeschreibung

 

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund