Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in Nordrhein-Westfalen bildet den rechtlichen Rahmen für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen. Um die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anzeige- und Aktualisierungspflicht für Pflegeeinrichtungen, effizient umzusetzen und kontrollierbar zu machen, hat d-NRW die IT-Lösung PfAD.wtg entwickelt.
PfAD.wtg, das vor mehr als acht Jahren erstmals eingeführt wurde, hat sich seither kontinuierlich weiterentwickelt. Neben neuen Funktionen und Modulen, wie beispielsweise zur Veröffentlichung freier belegbarer Pflegeplätze in NRW, erwies sich das System nicht zuletzt während der Corona-Pandemie als äußerst hilfreich, insbesondere bei der Erfassung von Infektionszahlen und Impferfolgen. Da sich in den letzten Jahren sowohl die technologischen Anforderungen als auch die Bedürfnisse der Nutzer verändert haben, war eine umfassende Überarbeitung des Systems notwendig.
Die Entwicklung der neuen Version von PfAD.wtg erfolgte in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS), dem Auftraggeber des Projekts, und der publicplan GmbH, dem technischen Partner.
Gemeinsam haben die Projektpartner für das System die folgenden übergeordneten Ziele erarbeitet: Eine erhöhte Datensicherheit, ein neues Layout, das die Barrierefreiheit in den Vordergrund stellt sowie eine deutlich gesteigerte Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit des Systems. Ein weiterer Vorteil sind die transparenteren Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Einrichtung und Behörde. „Ich bin froh, dass wir diese Ziele jetzt mit dem Livegang Mitte August 2024 erreicht haben. Es macht Spaß, mit dem neuen System zu arbeiten,“ sagt Lena Tacke, Projektleiterin für PfAD.wtg bei der d-NRW AöR.