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Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
 

In vier Schritten zur vergaberechtlichen Nachnutzung

Sie möchten als vergaberechtlicher Intermediär im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Dienste für Ihre Kommunen zur Nachnutzung bereitstellen?

Das Nachnutzungsmodell NRW ermöglicht einen unmittelbaren Einstieg in die Nachnutzung von verfügbaren OZG-Verwaltungsleistungen. Die Grundlage für einen vergaberechtskonformen Leistungsaustausch ist die Interöffentliche Vereinbarung (IöV) zwischen den Kommunalvertretern bzw. vergaberechtlichen Intermediären der einzelnen Bundesländer.

Folgende Kooperationspartner haben die Interöffentliche Vereinbarung gezeichnet bzw. sind dieser beigetreten:

  • d-NRW AöR
  • Dataport AöR
  • FITKO (Föderale IT-Kooperation)
  • AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern)
  • Komm.ONE AöR
  • GovConnect GmbH

Damit erreichen wir bereits sieben Bundesländer mit rund 50 Millionen Bürger und Bürgerinnen.

Sie möchten als vergaberechtlicher Intermediär Dienste für Ihre Kommunen zur Nachnutzung bereitstellen? Dann folgen Sie den vier Schritten zur vergaberechtlichen Nachnutzung von Online-Diensten:

  1. Beitritt des Intermediärs zur Interöffentlichen Vereinbarung (IÖV) als Grundlage für den generellen Leistungsaustausch (formlose Beitrittserklärung ist ausreichend)
  2. Schließen einer Einzelkooperationsvereinbarung (EKV) zwischen Intermediären für den konkreten Dienst
  3. Schließen einer Rahmenvereinbarung (RV) zwischen Intermediär und der Kommune als Grundlage für den generellen Leistungsaustausch
  4. Senden eines Einzelabruf (EA) durch die Kommune an den zuständigen Intermediär für den konkreten Dienst

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Vorlagen um Muster handelt!
Die vertraglichen Unterlagen zu den jeweiligen Online-Diensten finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kommunalvertreter@digitales.nrw.de