Das Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen wurde eingeführt, um Menschen zu unterstützen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben. Die Unterstützung ermöglicht es diesen Menschen, die Kosten ihrer Heimunterbringung abzudecken und so einen gewissen Lebensstandard beizubehalten. Pflegewohngeld ist eine durch NRW entwickelte landesspezifische OZG-Leistung.
Informationen zur Leistung sowie der Online-Antrag stehen auf der Sozialplattform zur Verfügung
Die Leistung Pflegewohngeld steht ab sofort zur Anbindung zu Verfügung. Zuständige Stellen in NRW können sich bei Anbindungsinteresse an den Kommunalvertreter NRW wenden: kommunalvertreter(at)digitales.nrw(dot)de.