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Erklärung zur Barrierefreiheit 

Die d-NRW ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.d-nrw.de und seinen Unterkapiteln. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik 

Die Internetseite www.d-nrw.de wurde so umgesetzt, um Sie mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar zu gestalten.  

Diese Erklärung wurde am 15.05.2026 erstellt. Das "Kompetenzzentrum Barrierefreie IT" wird den Internetauftritt testen. Für diesen Barrierefreiheitstest werden die Prüfschritte des Selbstbewertungstests der BITV angewendet. Diese basieren auf dem internationalen Standard WCAG. Sobald das Ergebnis feststeht, wird diese Erklärung aktualisiert.  

Erstellung dieser Erklärung 

Diese Erklärung wurde am 15.05.2026 zu Düsseldorf erstellt.  

Feedback und Kontakt 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.  

 

d-NRW 
Anstalt öffentlichen Rechts 
Freie-Vogel-Straße 387 
44269 Dortmund

Telefon: 0231/222438-100 
 

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen 

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.  

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.  

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.  

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik  
  

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren 

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.  

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.  

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik