Die Träger der d-NRW
Gemeinsame Träger der d-NRW sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium sowie die Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beigetreten sind.
Der Beitritt zur d-NRW erfolgt durch einseitige Erklärung.
Beitretende Gemeinden, Städte, Kreise und Landschaftsverbände entrichten eine einmalige Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.000 €. Die Träger unterstützen die Anstalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Anstalt gegen die Träger oder eine sonstige Verpflichtung der Träger, der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen, nicht besteht. Im Falle einer späteren Kündigung wird den Mitträgern das eingebrachte Stammkapital unverzinslich erstattet.
95% aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind bereits der d-NRW beigetreten.
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Markus Both