Basisinformationen
Der mit dem OZG-Hub entwickelte Online-Dienst „Elterngeld beantragen“ steht Eltern in ganz Nordrhein-Westfalen seit Juli 2023 zur Verfügung.
Der Dienst wurde von der baden-württembergischen L-Bank mit dem OZG-Hub entwickelt. Er wird in Nordrhein-Westfalen von fast allen Elterngeldstellen des Bundeslandes nachgenutzt. Der Online-Dienst ist Ende-zu-Ende digitalisiert, da auch mehrere Personen - beide Elternteile - den Online-Antrag digital unterschreiben können. Zudem kann der Bescheid in das BundID-Postfach der Eltern zugestellt werden.
Der Dienst wurde von der baden-württembergischen L-Bank mit dem OZG-Hub entwickelt. Er wird in Nordrhein-Westfalen von fast allen Elterngeldstellen des Bundeslandes nachgenutzt. Der Online-Dienst ist Ende-zu-Ende digitalisiert, da auch mehrere Personen - beide Elternteile - den Online-Antrag digital unterschreiben können. Zudem kann der Bescheid in das BundID-Postfach der Eltern zugestellt werden.
Häufige Fragen und Antworten
Checkliste zur Einführung
- Einzelabruf Elterngeld unterzeichnen und an d-NRW senden
- Eintragung Zuständigkeit in Infodienste/PVOG
- Link zum Familienportal.NRW (Leistungsseite Elterngeld) einfügen
Dokumentation
Das Familienministerium NRW stellt eine Postkarte als Informationsmaterial für Nutzerinnen und Nutzer des Dienstes bereit. Sie können die Postkarten dort gebührenfrei bestellen.
Vertragsunterlagen:
Noch Fragen offen?
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wie funktioniert die Nachnutzung einer EfA-Leistung?
Für Ihre Kommune bietet das Nachnutzungsmodell NRW über die d-NRW AöR einen einfachen und rechtssicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten, die bereits für andere Bundesländer entwickelt wurden. Die d-NRW AöR unterstützt Sie dabei umfassend bei der rechtlichen Abwicklung, technischen Integration und Umsetzung.
Für Sie da: Ihre Ansprechpersonen
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: kommunalvertreter@digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin