Basisinformationen
Der mit dem OZG-Hub entwickelte Online-Dienst „Elterngeld beantragen“ steht Eltern in ganz Nordrhein-Westfalen seit Juli 2023 zur Verfügung.
Der Dienst wurde von der baden-württembergischen L-Bank mit dem OZG-Hub entwickelt. Er wird in Nordrhein-Westfalen von fast allen Elterngeldstellen des Bundeslandes nachgenutzt. Der Online-Dienst ist Ende-zu-Ende digitalisiert, da auch mehrere Personen - beide Elternteile - den Online-Antrag digital unterschreiben können. Zudem kann der Bescheid in das BundID-Postfach der Eltern zugestellt werden.
Der Dienst wurde von der baden-württembergischen L-Bank mit dem OZG-Hub entwickelt. Er wird in Nordrhein-Westfalen von fast allen Elterngeldstellen des Bundeslandes nachgenutzt. Der Online-Dienst ist Ende-zu-Ende digitalisiert, da auch mehrere Personen - beide Elternteile - den Online-Antrag digital unterschreiben können. Zudem kann der Bescheid in das BundID-Postfach der Eltern zugestellt werden.
Häufige Fragen und Antworten
Checkliste zur Einführung
- Einzelabruf Elterngeld unterzeichnen und an d-NRW senden
- Eintragung Zuständigkeit in Infodienste/PVOG
- Link zum Familienportal.NRW (Leistungsseite Elterngeld) einfügen
Dokumentation
Das Familienministerium NRW stellt eine Postkarte als Informationsmaterial für Nutzerinnen und Nutzer des Dienstes bereit. Sie können die Postkarten dort gebührenfrei bestellen.
Noch Fragen offen?
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Wie funktioniert die Nachnutzung einer EfA-Leistung?
Für Ihre Kommune bietet das Nachnutzungsmodell NRW über d-NRW einen einfachen und rechtssicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten, die bereits für andere Bundesländer entwickelt wurden. Die d-NRW unterstützt Sie dabei umfassend bei der rechtlichen Abwicklung, technischen Integration und Umsetzung.
Für Sie da: Ihre Ansprechpersonen
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: kommunalvertreter@digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin