Kommunalvertretermodell
Wie funktioniert das Kommunalvertreter-Modell?
Das Kommunalvertreter-Modell wurde 2021 vom IT-Planungsrat als Nachnutzungsmodell beschlossen und gestaltet sich wie folgt:
Schritt 1: Bei dem Modell wurde eine Interöffentliche Vereinbarung (IÖV) zwischen den Ländern bzw. IT-Dienstleistern und der FITKO geschlossen. Somit können die Vertragspartner auf Augenhöhe kooperieren und unkompliziert Leistungen austauschen. Weitere Länder und IT-Dienstleister können der IÖV beitreten. Der Beitritt erfolgt formlos. Dem Beitritt stimmen die bisherigen Kooperationspartner zu.
Schritt 2: Der Kommunalvertreter.NRW bezieht einen Online-Dienst für die NRW-Kommunen über die interöffentliche Vereinbarung, über den EfA-Marktplatz oder über ein Landesressort.
Schritt 3: Die Kommunen schließen einmalig eine Rahmenvereinbarung mit dem Kommunalvertreter.NRW ab, in der die generellen dienstübergreifenden Regelungen vereinbart werden. Diese Rahmenvereinbarung wurde inzwischen von allen Kommunen in NRW gezeichnet.
Schritt 4: Die Kommunen werden durch den Kommunalvertreter.NRW per E-Mail und über eine Informationsveranstaltung informiert, dass ein Dienst bereitsteht. Für den konkreten Leistungsaustausch schließen sie einen Einzelabruf (EA) ab. Sobald der EA geschlossen wurde, kann die Anbindung initiiert werden.
Was wir für Sie tun:
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Gemeinsam digital: Die OZG-Sprechstunde für Kommunen
OZG-Sprechstunde
Zum Nachlesen: Infos & Inhalte vergangener Termine
Erfahrungen aus erster Hand: Kommunale Einblicke in die OZG-Umsetzung
In unserer digitalen Sprechstunde berichten 2–3 Kommunen aus NRW von ihren Erfahrungen mit OZG-Projekten. Ob Pilotierung, Nachnutzung oder Betrieb von Online-Diensten: Hier steht der praktische Austausch im Mittelpunkt.