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Mehrere Personen sitzen im gemeinsamen Termin mit ihren Laptops am Tisch

Onlinezugang

Grundlage der digitalen Verwaltung

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen und über Verwaltungsportale zugänglich zu machen. Ziel ist eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung, die Verwaltungsleistungen medienbruchfrei nutzbar macht.

In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Umsetzung des OZG in engem Schulterschluss zwischen Land und Kommunen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Bürgerinnen, Bürgern sowie Unternehmen die wichtigsten Verwaltungsleistungen flächendeckend und nutzerfreundlich digital zur Verfügung zu stellen.

Mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) wird das OZG weiterentwickelt und konkretisiert. Der Fokus verschiebt sich von der reinen Bereitstellung digitaler Angebote hin zu deren verbindlicher Nutzung und nachhaltiger Umsetzung.

Zentrale Neuerungen sind unter anderem:

  • Die Verpflichtung zur Teilnahme am Portalverbund über alle Verwaltungsebenen hinweg (§ 1a OZGÄndG),
  • Eine stärkere Verbindlichkeit von Standards und zentrale Vorgaben vom Bund (OZG -StdVo) sowie die Bereitstellung zentraler Basiskomponenten wie der BundID
  • Abschaffung der Schriftform und die Verankerung des Once-Only Prinzips
  • Digital Only für Unternehmensleistungen
  • Ein klares Bekenntnis zur Ende-zur-Ende Digitalisierung ohne Medienbrüche

Damit wird die Digitalisierung der Verwaltung stärker vereinheitlicht und Digitalisierungsprogramme wie die Registermodernisierung und die Europäische SDG-VO stärker mit der OZG-Umsetzung verzahnt.

Links und Downloads:

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: ozg@digitales.nrw.de
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