Onlinezugang
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen und über Verwaltungsportale zugänglich zu machen. Ziel ist eine moderne, bürgernahe und effiziente Verwaltung, die Verwaltungsleistungen medienbruchfrei nutzbar macht.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Umsetzung des OZG in engem Schulterschluss zwischen Land und Kommunen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Bürgerinnen, Bürgern sowie Unternehmen die wichtigsten Verwaltungsleistungen flächendeckend und nutzerfreundlich digital zur Verfügung zu stellen.
Mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) wird das OZG weiterentwickelt und konkretisiert. Der Fokus verschiebt sich von der reinen Bereitstellung digitaler Angebote hin zu deren verbindlicher Nutzung und nachhaltiger Umsetzung.
Zentrale Neuerungen sind unter anderem:
- Die Verpflichtung zur Teilnahme am Portalverbund über alle Verwaltungsebenen hinweg (§ 1a OZGÄndG),
- Eine stärkere Verbindlichkeit von Standards und zentrale Vorgaben vom Bund (OZG -StdVo) sowie die Bereitstellung zentraler Basiskomponenten wie der BundID
- Abschaffung der Schriftform und die Verankerung des Once-Only Prinzips
- Digital Only für Unternehmensleistungen
- Ein klares Bekenntnis zur Ende-zur-Ende Digitalisierung ohne Medienbrüche
Damit wird die Digitalisierung der Verwaltung stärker vereinheitlicht und Digitalisierungsprogramme wie die Registermodernisierung und die Europäische SDG-VO stärker mit der OZG-Umsetzung verzahnt.
Geschäftsstelle Onlinezugang
Um Kommunen und Land bei der Umsetzung des OZG zu unterstützen betreibt d-NRW im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die Geschäftsstelle Onlinezugang, die als Informations- und Kommunikationsdrehscheibe innerhalb Nordrhein-Westfalens und zwischen NRW, dem Bund und anderen Ländern fungiert.
Die Geschäftsstelle Onlinezugang stellt den Informationstransfer zwischen allen Beteiligten in NRW untereinander sowie zwischen den Beteiligten in NRW und den relevanten Projekten und Gremien in anderen Ländern und auf Bund-Länder-Ebene sicher. Sie unterstützt die Landesressorts und die Kommunen unter anderem bei der Bestandsaufnahme der Zuständigkeiten und der Online-Dienste sowie bei der Umsetzungsplanung.
Sie ist außerdem verantwortlich für ein landesweites Umsetzungsmonitoring, um Fortschritte und Bedarfe der Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen datenbasiert aufzuzeigen. Gemeinsam mit der Landesredaktion.NRW und der SDG-Koordination verzahnt sie wichtige Bereiche der Digitalisierung in Deutschland.
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Demet Akgün-Caba
Laura Schultze