Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG)
Die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO) der Europäischen Union bildet den rechtlichen Rahmen für einen grenzüberschreitenden digitalen Verwaltungsraum. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu Informationen und Antragsverfahren innerhalb des Binnenmarktes zu erleichtern. Wer beispielsweise in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten oder studieren möchte, soll künftig alle relevanten Verwaltungsleistungen zentral, mehrsprachig und vollständig digital abwickeln können. Der Portalverbund liefert die mehrsprachigen Informationen zu Verwaltungsleistungen.
Digitaler Nachweisaustausch
Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist der digitale Nachweisaustausch. Antragsteller und Antragstellerinnen geben erforderliche Daten mit wenigen Klicks direkt aus digitalen Registern frei. Behörden tauschen Nachweise und Bescheide grenzüberschreitend digital untereinander aus, anstatt sie von den Bürgerinnen und Bürgern in Papierform einzufordern. Dazu werden die Plattformen NOOTS und EU-OOTS genutzt. Die Umsetzung der SDG-VO ergänzt somit die bestehenden Ziele des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der Registermodernisierung.
Nationale Feedback-Komponente
Um die Vorgaben zum Nutzenden-Feedback zu erfüllen, stellt der Bund die Nationale Feedback-Komponente (NFK) bereit. Dieses Tool erfasst Rückmeldungen zu Onlinediensten und Informationsangeboten automatisch und leitet sie an die EU-Kommission weiter.
Landesbehörden und Kommunen in Nordrhein-Westfalen nutzen die NFK kostenfrei. Die technische Anbindung erfolgt einfach per Code Snippet oder über eine Schnittstelle. Die SDG-Koordinierungsstelle bei d-NRW steuert den gesamten Prozess und unterstützt beim Anschluss.
Links und Downloads
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Demet Akgün-Caba
Laura Schultze