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Untersuchungsberechtigungsschein

Der EfA-Online-Dienst ermöglicht Jugendlichen, den Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bequem online zu beantragen. Nach Eingabe der erforderlichen Daten kann der Schein digital erstellt und heruntergeladen werden – sicher und komfortabel ganz ohne Behördengang.
OZG-ID:
10329
Verfügbar
Stand
03/2026
Themenfelder
Bildung
Zielgruppen
kreisfreie Städte
kreisangehörige Kommunen

Basisinformationen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Die Untersuchungen sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden.

Betriebe dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine von einem Arzt oder einer Ärztin ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung des oder der Jugendlichen vorgelegt wurde.

Damit Jugendliche die Untersuchung wahrnehmen können, benötigen sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (kurz UBS). Dieser kann durch den EfA-Online-Dienst einfach beantragt und im Anschluss direkt heruntergeladen werden.

Bei Fragen melden Sie sich einfach unter: UBS@digitales.nrw.de

Häufige Fragen und Antworten

Checkliste zur Einführung

Der Online-Dienst UBS steht flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Damit können alle Bürgerinnen und Bürger im Land den Service nutzen und von einheitlichen Standards, hoher Verfügbarkeit und zentraler Unterstützung profitieren.

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Wie funktioniert die Nachnutzung einer EfA-Leistung?

Für Ihre Kommune bietet das Nachnutzungsmodell NRW über d-NRW einen einfachen und rechtssicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten, die bereits für andere Bundesländer entwickelt wurden. Die d-NRW unterstützt Sie dabei umfassend bei der rechtlichen Abwicklung, technischen Integration und Umsetzung.

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: kommunalvertreter@digitales.nrw.de