Basisinformationen
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sieht verschiedene ärztliche Untersuchungen für Jugendliche beim Eintritt in das Berufsleben vor. Die Untersuchungen sollen verhindern, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder ihre Entwicklung gefährden.
Betriebe dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine von einem Arzt oder einer Ärztin ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung des oder der Jugendlichen vorgelegt wurde.
Damit Jugendliche die Untersuchung wahrnehmen können, benötigen sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (kurz UBS). Dieser kann durch den EfA-Online-Dienst einfach beantragt und im Anschluss direkt heruntergeladen werden.
Betriebe dürfen Jugendliche daher erst beschäftigen bzw. ausbilden, wenn ihnen zuvor eine von einem Arzt oder einer Ärztin ausgefüllte Bescheinigung über die erfolgte Untersuchung des oder der Jugendlichen vorgelegt wurde.
Damit Jugendliche die Untersuchung wahrnehmen können, benötigen sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (kurz UBS). Dieser kann durch den EfA-Online-Dienst einfach beantragt und im Anschluss direkt heruntergeladen werden.
Bei Fragen melden Sie sich einfach unter: UBS@digitales.nrw.de
Häufige Fragen und Antworten
Checkliste zur Einführung
Der Online-Dienst UBS steht flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Damit können alle Bürgerinnen und Bürger im Land den Service nutzen und von einheitlichen Standards, hoher Verfügbarkeit und zentraler Unterstützung profitieren.
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Wie funktioniert die Nachnutzung einer EfA-Leistung?
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