Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Anlagen wirken durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen auf die Umwelt ein. Bestimmte Anlagen sind daher als gefährlich eingestuft. ELiA steht für "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung" und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe oder die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden.
Im Rahmen des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA) wurde der Onlinedienst „ELiA“ gemeinsam durch das Land Schleswig-Holstein und die ELiA-Kooperation realisiert. Der Onlinedienst deckt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG (OZG-ID: 10462) ab.
Inhalt der OZG-Leistung 10462 (Anlagengenehmigung und -zulassung):
Die Nachnutzungskosten des Onlinedienstes „Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)“ werden bis Ende des Jahres 2026 durch das Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr getragen.
Die Informationsseite des MUNV mit weiteren Informationen sowie Hilfestellungen zu ELiA finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Download:
Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo).
Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".
Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.
Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:
d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund