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Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)

Der Onlinedienst „Anlagengenehmigung und -zulassung“ (ELiA) steht zur Nachnutzung bereit

Anlagen wirken durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen auf die Umwelt ein. Bestimmte Anlagen sind daher als gefährlich eingestuft. ELiA steht für "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung" und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe oder die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden.

Im Rahmen des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA) wurde der Onlinedienst „ELiA“ gemeinsam durch das Land Schleswig-Holstein und die ELiA-Kooperation realisiert. Der Onlinedienst deckt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach dem BImSchG (OZG-ID: 10462) ab.

Inhalt der OZG-Leistung 10462 (Anlagengenehmigung und -zulassung):

  • Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung (LeiKa 99063009006000)
  • Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung (LeiKa 99063012001000)
  • vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung (LeiKa 99063014006000)
  • Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung (LeiKa 99063015001000)
  • vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung (LeiKa 99063016006000)
  • Anzeige über eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage Entgegennahme (LeiKa 99063054261000)
  • Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Entgegennahme (LeiKa 99063001261000)
  • Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung (LeiKa 99063055006000)
  • Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Entgegennahme (LeiKa 99063055261000)
  • Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung (LeiKa 99063001006002)
  • Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für wesentliche Änderung (LeiKa 99063001006001)
  • Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (LeiKa 99063001006003)

Die Nachnutzungskosten des Onlinedienstes „Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)“ werden bis Ende des Jahres 2026 durch das Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr getragen. 

Die Informationsseite des MUNV mit weiteren Informationen sowie Hilfestellungen zu ELiA finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Download:

  1. Einzelabruf Anlagengenehmigung und -zulassung (in Kürze)

 

Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo)

Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund

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