Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Ansprechpartner: Philipp Schmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre. Der Zweck des Online-Dienstes ist die digitale Antragsstellung sowie die Weiterleitung an die antragsbearbeitende Behörde. Dieser Online-Dienst aus dem Themenfeld "Arbeit und Ruhestand" unter Federführung des Landes Nordrhein Westfalen wird auf der Sozialplattform zur Nutzung durch Bürger:innen der Kommunen bereitgestellt.
Dem Kommunalvertreter d-NRW wird im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) das Recht eingeräumt, diese Sozialleistung landeseigenen Kreisen und Kommunen zur Nachnutzung anzubieten.
Downloads:
1. Einzelabruf ''Bedarf für Bildung und Teilhabe''
2. Anlage 1: Auftragsdatenverarbeitung (AVV) und technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)
3. Anlage 2: Leistungsbeschreibung
Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".
Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.
Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:
d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund
Beachten Sie folgenden Hinweis:
Bitte denken Sie daran, uns auch die Anlage 3: ‚Anbindung zuständige Stelle‘ des Einzelabrufes ausgefüllt zuzuschicken. Die Daten benötigen wir, um die Teilnahme am Portalverbund zu ermöglich. Ohne die Daten können die Bürger:innen den Dienst im Internet nicht auffinden und der § 1 Absatz 2 zur Teilnahme am Portalverbund gemäß Onlinezugangsgesetz ist nicht erfüllt.
Auch die Angabe des Datenschutzbeauftragten in der Anlage benötigen wir zwingend.
Sofern Sie die Zuständigkeit für den Dienst bereits über RDFa oder XZuFi an die Verwaltungssuchmaschine bzw. den Portalverbund liefern, brauchen Sie die erste Seite nicht auszufüllen. Senden Sie uns in diesem Fall bitte einen Hinweis und die ausgefüllte zweite Seite der Anlage 3 zu.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung neuer Dienste des Weiteren, dass für Sie als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle gem. § 80 Abs. 1 S. 1 SGB X eine Anzeigepflicht der Auftragsverarbeitung von Sozialdaten gegenüber gegenüber ihrer Rechts- oder Fachaufsicht besteht.