Basisinformationen
Der Online-Dienst „Aufenthalt Digital“ umfasst 10 Antragsstrecken. Diese decken die elektronische Beantragung eines Aufenthaltstitels und die Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen ab. Die Antragsstrecken übermitteln medienbruchfrei die Daten und Dokumente der Antragsstellenden zur Entscheidungsvorbereitung und bietet einen Rückkanal zur digitalen Unterlagennachreichung.
Durch die Digitalisierung entfällt die Notwendigkeit von Vor-Ort-Terminen zur Unterlageneinreichung.
Der Antragsservice erhält hervorragende Nutzenden-Bewertungen und kommt deutschlandweit in über 300 Ausländerbehörden zum Einsatz.
Durch die Digitalisierung entfällt die Notwendigkeit von Vor-Ort-Terminen zur Unterlageneinreichung.
Der Antragsservice erhält hervorragende Nutzenden-Bewertungen und kommt deutschlandweit in über 300 Ausländerbehörden zum Einsatz.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Seiten der AKDB unter folgendem Link.
Checkliste zur Einführung
- Einzelabruf zeichnen
- Registrierung im Self-Service-Portal der AKBD
- Technische Konfiguration der Antragsstrecken im OZG Service Management Tool der AKBD
- Einbindung in die Webseite/das Serviceportal der zuständigen Behörde
- Testung des Aufrufs und der Einreichung
- Zuständigkeiten für Leistungen an die Infodienste NRW übermitteln
- Go-Live an AKBD und Kommunalvertreter.NRW melden
Technische Informationen
- Die Schnittstelleanbindung XAusländer sowie Rückkanal sind in allen gängigen Fachverfahren umgesetzt:
- Kommunix/ADVIS
- HSH/AUSO
- Axians Infoma/ALWsystem
- AKDB/OK.VISA
- Beister/Stranger ABH
- Komm.One/KM-LaDiVA, KM-Ausländer
- DXC/Paula
- Die Anbindung erfolgt per OSCI und DVDV-Eintrag. Die DVDV-Einträge für Ausländerbehörden werden zentral gepflegt und sind daher im Regelfall schon vorhanden. Ggf. wird ein Zertifikat benötigt.
- Die Antragsstrecken werden als Web Component in die Webseite der Behörde eingebunden.
- Die Anmeldung per BundID für Antragstellende ist optional, wird aber empfohlen
Dokumentation
Vertragsunterlagen:
Noch Fragen offen?
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wie funktioniert die Nachnutzung einer EfA-Leistung?
Für Ihre Kommune bietet das Nachnutzungsmodell NRW über d-NRW einen einfachen und rechtssicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten, die bereits für andere Bundesländer entwickelt wurden. Die d-NRW unterstützt Sie dabei umfassend bei der rechtlichen Abwicklung, technischen Integration und Umsetzung.
Für Sie da: Ihre Ansprechpersonen
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: kommunalvertreter@digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin
Dr. Anne Reus
Ansprechpartnerin