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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz – Dienste der Sozialplattform

Eine zentrale Anlaufstelle für diverse Sozialleistungen: die Sozialplattform.

Hier finden Sie EfA-Leistungen aus dem Themenfeld Arbeit und Ruhestand, umgesetzt unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW).

Der Online-Dienst „Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz“ richtet sich an Sozialämter und ermöglicht die digitale Beantragung von Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (z.B. für Ernährung und Kleidung) und des notwendigen persönlichen Bedarfs (z.B. für Verkehr und Nachrichtenübermittlung).
OZG-ID:
10606
Verfügbar
Stand
03/2026
Themenfelder
Gesundheit und Soziales
Zielgruppen
Kreise
kreisfreie Städte
kreisangehörige Kommunen

Basisinformationen

Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthalt im Bundesgebiet voraussichtlich nur vorübergehend ist, können unter bestimmten Voraussetzungen während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beanspruchen.

Nach einer Anmeldung mit der BundID (Passwort und Benutzername) können Antragstellende die auf sie zutreffende Maßnahme digital beantragen. Die Daten gehen per PDF oder medienbruchfrei im Fachverfahren des Sozialamtes ein.

Die Informationsseite für Behörden finden Sie hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: FAQ-Katalog 

Im Downloadbereich der Sozialplattform sind weitere Informationen als downloadbare Dokumente (Sozialplattform: Info-Präsentation, Übersicht der Klickdummys, Anbindungsleitfaden) hinterlegt:  Downloadbereich 

Häufige Fragen und Antworten

Checkliste zur Einführung

  1. Anbindungsart festlegen
  2. Fachverfahrensschnittstelle konfigurieren lassen (wenn noch nicht vorhanden)
  3. Zertifikat beschaffen (lassen)
  4. DVDV-Eintrag erstellen (bei OSCI) / FIT-Connect-Zustellpunkte im Self-Service-Portal anlegen
  5. Anbindung an Referenzumgebung mit erfolgreichem Testantrag abschließen
  6. Einzelabruf zeichnen
  7. Anbindung an Produktivumgebung mit erfolgreichem Testantrag abschließen
  8. Zuständigkeiten für Leistungen an die Infodienste NRW übermitteln
  9. Antragsstrecken auf der eigenen Webseite verlinken

Hier auch zum Download: 

Technische Informationen

  • Die Schnittstelleanbindung XSozial ist in den folgenden Fachverfahren umgesetzt:
    • KDN.Sozial (FIT-Connect / OSCI)
    • Open/Prosoz + XOEV.Exchange Prosoz (FIT-Connect / OSCI)
  • Die Anbindung kann über OSCI und DVDV-Eintrag oder FIT-Connect erfolgen. Die OSCI-Anbindung erfolgt entweder medienbruchfrei ans Fachverfahren oder an den PDF-Client Com Vibilia. Die FIT-Connect-Anbindung erfolgt medienbruchfrei ans Fachverfahren. Für beide Anbindungsvarianten wird ein Zertifikat benötigt. 
  • Die Antragsstrecken sind auf der Sozialplattform aufrufbar und können auf der Webseite der Behörde verlinkt werden. 

Dokumentation

Vertragsunterlagen:

Bitte beachten Sie bei der Nutzung neuer Dienste, dass für Sie als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle gem. § 80 Abs. 1 S. 1 SGB X eine Anzeigepflicht der Auftragsverarbeitung von Sozialdaten gegenüber ihrer Rechts- oder Fachaufsicht besteht.

Noch Fragen offen?

Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: kommunalvertreter@digitales.nrw.de
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