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Wohngeld

Die Verwaltungsleistung Wohngeld hilft einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet.

Die Nutzung des Online-Dienstes Wohngeld ist für NRW-Kommunen verpflichtend.
OZG-ID:
10092
Verfügbar
Stand
03/2026
Themenfelder
Gesundheit und Soziales
Zielgruppen
kreisfreie Städte
kreisangehörige Kommunen

Basisinformationen

2022 wurde der Wohngeld-Onlineantrag nach Standard des Onlinezugangsgesetzes (OZG) landesweit eingeführt. Mit Inkrafttreten des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 1. Januar 2023 wurde in Nordrhein-Westfalen der Roll-Out des länderübergreifenden Wohngeld-Online-Antrages vorübergehend ausgesetzt.

Der Online-Dienst wurde währenddessen weiterentwickelt. Die Medienbruchfreiheit ist inzwischen gegeben. Landesintern wurden zudem die noch fehlenden technischen Voraussetzungen für die XTA-Anbindung geschaffen.

Mit dem 31.12.2025 ist der Online-Dienst Wohngeld flächendeckend ausgerollt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: FAQs / Häufig gestellte Fragen 

Hilfestellung bei Problemen finden Sie hier: Kommunikations- und Fehlerbehebungsmatrix

Bei Fragen melden Sie sich einfach unter: wohngeld-anbindung@it.nrw.de oder wohngeld@digitales.nrw.de 

Häufige Fragen und Antworten

Checkliste zur Einführung

Der Dienst ist flächendeckend ausgerollt. 

Technische Informationen

  • Die Anbindung erfolgt medienbruchfrei über XTA. Die erforderlichen Schnittstellen sind in den jeweiligen Fachverfahren vorhanden. 
  • Die hierfür verwendeten Zertifikate verlieren nach drei Jahren ihre Gültigkeit und müssen rechtzeitig ersetzt werden. 

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: kommunalvertreter@digitales.nrw.de
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Ansprechpartnerin

Dr. Anne Reus

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Ansprechpartner

Silvio Kett