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Wohngeld

Digitalisierung Wohngeld

Efa-Onlineantrag des Landes Schleswig-Holstein

2022 wurde der Wohngeld-Onlineantrag nach Standard des Onlinezugangsgesetzes (OZG) landesweit eingeführt.
Mit Inkrafttreten des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 1. Januar 2023 wurde in Nordrhein-Westfalen der Roll-Out des länderübergreifen-den Wohngeld-Online-Antrages vorübergehend ausgesetzt. 

Hintergrund war, dass der Online-Antrag sich noch in der Entwicklung befand und die Wohngeldstellen des Landes nur über die etablierten Wege (Papier, bisheriger Online-Antrag des Landes NRW) Wohngeldanträge erhalten sollten.

Der OZG-Antrag wurde währenddessen im Hintergrund durch den beauftragten IT-Dienstleister weiterentwickelt. 
Die Medienbruchfreiheit ist inzwischen gegeben, da die Daten als xml-Dateien an die Wohngeldbehörden und deren Fachverfahren vor Ort übertragen werden, die entsprechenden Schnittstellen bei den Fachverfahren sind bereits eingerichtet. 

Die Antragsteller können zusätzlich zum Antrag noch Anlagen digital beifügen. Landesintern wurden zudem die noch fehlenden technischen Voraussetzungen für die Anbindung des OZG-Onlineantrags geschaffen.
Nunmehr werden die Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens schrittweise wieder an den OZG-Onlineantrag angebunden.

Die bereits gezeichneten Einzelabrufe behalten ihre Gültigkeit.
 

Um die Freischaltung zeitnah durchführen zu können, sehen Sie hier den aktuellen Anbindungsleitfaden:
Anbindungsleitfaden - Stand 25.11.2024

 
Weitere Anlagen: 

Wohngeld - Rollout - Karte d-NRW

Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

Leitfaden Zertifikatsbeschaffung 

FAQs / Häufig gestellte Fragen
 

Bei Fragen melden Sie sich einfach unter: wohngeld-anbindung(at)it.nrw(dot)de oder wohngeld(at)digitales.nrw(dot)de

 

 

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