Basisinformationen
Der Online-Dienst „Einbürgerung“ ermöglicht die digitale Beantragung der Einbürgerung nach Anmeldung mit der BundID. Mit dem digitalen Einbürgerungsantrag kann die Anzahl persönlicher Vorsprachen meist auf zwei Vor-Ort-Termine reduziert werden. Dadurch werden sowohl Antragstellende als auch Behörden entlastet. Zusätzlich gibt es einen Quick-Check, mit dem Antragstellende unverbindlich überprüfen können, ob sie die Einbürgerungsvoraussetzung erfüllen. Dieser dient, dazu die Quote abgelehnter Anträge zu reduzieren. Der Online-Dienst kann per PDF oder medienbruchfrei ans Fachverfahren angebunden werden. Optional kann auch ein Bezahlverfahren an den Dienst angebunden werden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Seiten der AKDB unter folgendem Link
Häufige Fragen und Antworten
Checkliste zur Einführung
- Einzelabruf zeichnen
- Registrierung im Self-Service-Portal der AKBD
- Zertifikat beschaffen und DVDV-Eintrag erstellen
- Technische Konfiguration der Antragsstrecken im OZG Service Management Tool der AKBD (ggf. inklusive Bezahlverfahren)
- Ggf. Einbindung in die Webseite/das Serviceportal der zuständigen Behörde
- Testung des Aufrufs und der Einreichung
- Zuständigkeiten für Leistungen an die Infodienste NRW übermitteln
- Go-Live an AKBD und Kommunalvertreter.NRW melden
Technische Informationen
- Die Schnittstelle für den Datenstandard XEinbürgerung ist in allen gängigen Fachverfahren umgesetzt:
- EinsA (AKDB)
- Stranger (Beister Software)
- Einstein (Groth Company)
- CIVISO (HSH)
- KMAusländer (Komm.ONE)
- Einbürgerung (KOMMUNIX)
- EBVSystem (Axians Infoma)
- Alternativ kann ein OSCI-Client wie der COM Vibilia für eine PDF-Anbindung genutzt werden.
- Die Anbindung erfolgt über OSCI mit einem DVDV-Eintrag. Für den DVDV-Eintrag müssen Sie außerdem ein V-PKI-Gruppen-Zertifikat beantragen
- Die Antragsstrecke kann als Web Component in die Webseite der Behörde eingebunden werden oder zentral über https://www.antragsservice-einbuergerung.de/ aufgerufen werden.
- Die Anmeldung per BundID (Benutzername und Passwort) ist für Antragstellende notwendig.
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Wie funktioniert die Nachnutzung einer EfA-Leistung?
Für Ihre Kommune bietet das Nachnutzungsmodell NRW über d-NRW einen einfachen und rechtssicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten, die bereits für andere Bundesländer entwickelt wurden. Die d-NRW unterstützt Sie dabei umfassend bei der rechtlichen Abwicklung, technischen Integration und Umsetzung.
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Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: kommunalvertreter@digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin
Katja Linnenschmidt
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