Basisinformationen
Bei einem Wohnsitzwechsel können Bürgerinnen und Bürger die An- oder Ummeldung jetzt vollständig digital vornehmen. Der Online-Dienst „Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)” ermöglicht die Aktualisierung der auf dem Chip des Ausweises mit eID-Funktion gespeicherten Adressdaten. Die elektronische Meldebestätigung steht im Anschluss zum Download bereit. Damit die Adresse nicht nur auf dem Chip geändert wird, sondern auch augenscheinlich auf dem Personaldokument, versendet die Bundesdruckerei die dazugehörigen Adressaufkleber direkt an die Bürger und Bürgerinnen. So entfällt der persönliche Besuch im Bürgeramt – Anmeldungen können sicher, effizient und medienbruchfrei bearbeitet werden.
Die eWA wurde im Rahmen des „Einer-für-Alle“-Prinzips von der Senatskanzlei Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt.
Die eWA wurde im Rahmen des „Einer-für-Alle“-Prinzips von der Senatskanzlei Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt.
Häufige Fragen und Antworten
Checkliste zur Einführung
- Interesse bekunden
- Formlose E-Mail an kommunalvertreter@digitales.nrw.de senden.
- Zeichnung und Zusendung des Einzelabrufes
- Bevorzugt: Besonderes Elektronisches Behördenpostfach (BeBPo), Empfänger: d-NRW AöR.
- Alternativ: Postversand in zweifacher unterschriebener Form des Einzelabrufes möglich.
- Ausfüllen des Anbindungsfragebogens
- Anbindungsfragebogen vollständig ausgefüllt als xlsx-Datei via E-Mail an kommunalvertreter@digitales.nrw.de senden.
- Fügen Sie das Logo als separate .png-Datei bei. (optional)
- Ertüchtigung des Fachverfahrens
- Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren kommunalen IT-Dienstleister.
- E-Mail an kommunalvertreter@digitales.nrw.de senden, sobald die Fachverfahrensertüchtigung abgeschlossen ist.
- Hinterlegen der Zuständigkeiten in die Infodienste NRW
- Kontaktdaten, Link und Leistungsschlüssel in den Infodiensten NRW hinterlegen.
- E-Mail an kommunalvertreter@digitales.nrw.de senden, sobald die Eintragungen abgeschlossen sind.
- Sollte keine Anbindung an die Infodienste vorhanden sein: Anlage 3 ausgefüllt an kommunalvertreter@digitales.nrw.de senden.
- Anbindungsbeauftragung
- Die Anbindungsbeauftragung erfolgt immer am letzten Freitag eines Monats. Bis dahin müssen die Schritte 1 bis 5 erfüllt sein.
- Die technische Anbindung wird durch die d-NRW beauftragt und dauert 1-2 Wochen.
- Silent Go-live (Testphase)
- Zweiwöchige Testphase im Silent Go-live - erproben duch Pre- und Probantinnen/Probanden Tests.
- Offizieller Go-live
- Verlinkung des Online-Dienstes auf Ihrer Website.
Technische Informationen
- Fachverfahren
- VOIS|MESO - HSH
- OK.EWO - AKDB
- Kommunikationsschnittstellen
- Die Anbindung erfolgt per OSCI und DVDV-Eintrag. Die DVDV-Einträge werden im Rahmen der eWA zentral gepflegt.
- OSCI (Online Services Computer Interface): Standardprotokoll zur behördlichen Nachrichtenübermittlung.
- Ende-zu-Ende Verschlüsselung aller Kommunikationswege.
- Zertifikate und Identitäten
- Digitale Authentifizierung der Nutzenden per BundID/eID
- Mandantenzuordnung mittels LeiKa-Schlüssel und Identifikation über das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV)
- Infrastruktur und Integration
- Medienbruchfreie Übertragung ins kommunale Fachverfahren
- Pflege aller relevanter Kommunikationsadressen und Schlüssel im DVDV
- Unterstützung der Infodienste NRW (PVOG) via XZuFi/RDFa-Schnittstelle oder XML-Struktur
- Testphase im Silent Go-live
- Der Online-Dienst funktioniert nur mit Echt-Daten. Das bedeutet, dass Sie sich derzeit in einem „Silent Go-live“ befinden. Der Online-Dienst funktioniert und An- und Ummeldungen sind theoretisch möglich. Im Rahmen der Testphase können Sie gezielte Probandinnen- und Probanden-Tests durchführen, ggf. erhalten Sie auch weitere Echt-Anträge. Die Nutzung von eWA in Ihrer Kommune wird jedoch noch nicht offiziell kommuniziert.
Dokumentation
Vertragsunterlagen:
Noch Fragen offen?
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wie funktioniert die Nachnutzung einer EfA-Leistung?
Für Ihre Kommune bietet das Nachnutzungsmodell NRW über d-NRW einen einfachen und rechtssicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten, die bereits für andere Bundesländer entwickelt wurden. Die d-NRW unterstützt Sie dabei umfassend bei der rechtlichen Abwicklung, technischen Integration und Umsetzung.
Für Sie da: Ihre Ansprechpersonen
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: kommunalvertreter@digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin
Larissa Mazreku
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