Basisinformationen
Die online eingereichten Unterlagen werden direkt an die zuständigen Stellen übermittelt und können medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Dies verkürzt die Bearbeitungszeiten deutlich und entlastet die Mitarbeitenden der Behörden. UVO sorgt somit für eine effiziente Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes mit geringem Entwicklungs- und Wartungsaufwand.
Auch für die Antragstellenden bringt der Online-Dienst spürbare Erleichterungen. Der Antrag kann orts- und zeitunabhängig digital gestellt werden – ohne Papierformulare und lange Bearbeitungswege. Eine klare Nutzerführung unterstützt beim Ausfüllen und reduziert Rückfragen, während Plausibilitätsprüfungen die Vollständigkeit der Angaben sicherstellen. So entsteht ein schneller, transparenter und komfortabler Prozess für alle Beteiligten.
Mit dem zentral bereitgestellten EfA-Online-Dienst "Unterhaltsvorschuss" profitieren Kommunen von einer zukunftssicheren, modularen Lösung, die den Zugang für Antragstellende erleichtert und die Verwaltung spürbar entlastet.
Online-Dienste die UVO umfasst:
UVO – Antrag auf Unterhaltsvorschuss: Ermöglicht Antragstellenden die vollständige digitale Beantragung der Leistung, inklusive Upload aller Nachweise.
UVOJahr – Jährliche Überprüfung: Bezieherinnen und Bezieher von Unterhaltsvorschuss können ihren Anspruch kontinuierlich und einfach online fortschreiben lassen, was den Verwaltungsaufwand zusätzlich senkt.
NavI – Nachsenden von Informationen: Bietet Eltern eine komfortable Möglichkeit, Änderungen oder Nachweise (z. B. bei Umzug oder geänderten Verhältnissen) gezielt digital nachzureichen.
Häufige Fragen und Antworten
Checkliste zur Einführung
- Interesse an Onlinedienst bekunden
- Formlos per E-Mail an kommunalvertreter@digitales.nrw.de
- Fachverfahrenshersteller informieren und Schnittstelle beantragen
- UVO-Schnittstelle (XFamilie) beim Fachverfahrenshersteller beantragen
- Abstimmung über Nachrichtenabholung (OSCI oder XTA)
- Zeichnung und Zusendung des Einzelabrufes
- Bevorzugt: Besonderes Elektronisches Behördenpostfach (BeBPo),
- Empfänger: d-NRW AöR
- Alternativ: Postversand in zweifacher unterschriebener Form des Einzelabrufes möglich
- OSCI-Zertifikat beantragen
- Zuständigen OSCI-Intermediär ermitteln
- OSCI-Postfachzertifikat bei DOI-CA (Telesec, Südwestfalen-IT) beantragen
- DVDV-Eintrag beantragen
- Antrag bei DataClearing NRW stellen
- Dienst „xf031-Pilotantragsservice2unterhaltsvorschussstelle“ hinterlegen
- Zertifikate und Schlüssel ggf. beschaffen und austauschen
- (Bei Nutzung von ZDI/XTA) Rückmeldung und Koordination
- Erfolgreichen Leertest formlos an kommunalvertreter@digitales.nrw.de melden
- Anbindungsfragebogen an kommunalvertreter@digitales.nrw.de senden
- Dienst in kommunale Portale einbinden
- PVOG-Eintrag (Infodienste) mit Kontaktdaten, Link und LeiKa-Schlüssel
Technische Informationen
Fachverfahren und Schnittstellen
- Unterstützung für mehrere LeiKa-Leistungen:
- Unterhaltsvorschuss-Bewilligung (LeiKa-ID: 99107021017000)
- Jährliche Anspruchsüberprüfung (LeiKa-ID: 99107103017000)
- Änderungsmitteilung (LeiKa-ID: 99107103017000)
- Medienbruchfreie Integration der Antragsdaten ins kommunale Fachverfahren möglich:
- Über nationale Standards wie XFamilie-Standard und OSCI-Transportarchitektur
- Voraussetzung: OSCI-Postfach bei Landesintermediär und ein DOI-CA-Zertifikat
- DVDV-Eintrag für korrekte Adressierung und Routing
- Integration per XÖV-Transportadapter (XTA) erforderlich (evtl. Anpassungsbedarf beim Fachverfahrenshersteller)
Kommunikation und Übertragung
- Elektronische Datenübermittlung an die UV-Stelle:
- Im Idealfall strukturierte Übertragung per XFamilie/OSCI direkt ins Fachverfahren
- Übergangsweise: verschlüsselte PDF-Dokumente, downloadbar über einen Link an das Funktionspostfach
- Unterstützung aller gängigen Servicekonto-Schnittstellen der Länder
Authentifizierung und Sicherheit
- Authentifizierung mittels:
- BundID (Deutschland-ID) oder Servicekonto
- Elektronischer Identitätsnachweis (eID, Online-Personalausweis, Aufenthaltstitel mit AusweisApp2)
- Rollen-/Rechte-Management über das Servicekonto/BundID
- Übertragung und Speicherung aller personenbezogenen Daten erfolgt verschlüsselt (Erfüllung DSGVO/OZG)
- Jede Datei (insb. Nachweise) wird beim Upload direkt mit einer zentralen Virenerkennung geprüft
Infrastruktur und Betrieb
- EfA-zentrale Rechenzentrumslösung, aktueller Betrieb „Gemeinsam-Online“ bei Dataport (federführend Bremen)
- Landesweite Nutzung mit Pflege im DVDV-Verzeichnis
- Standardisierte Übergabe der Antragsdaten, zukünftige Optimierungen für medienbruchfreie Prozessübernahme
Test- und Produktivumgebung
- Testsystem zur Simulation und Überprüfung des Antragsworkflows vorhanden (u. a. für XFamilie–/XML-Übergabe)
- Möglichkeit, eigene Anträge als Test-XML herunterzuladen
Dokumentation
Das Familienministerium NRW stellt eine Postkarte als Informationsmaterial für Nutzerinnen und Nutzer des Dienstes bereit. Sie können die Postkarten gebührenfrei bestellen.
Vertragsunterlagen:
Noch Fragen offen?
Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wie funktioniert die Nachnutzung einer EfA-Leistung?
Für Ihre Kommune bietet das Nachnutzungsmodell NRW über d-NRW einen einfachen und rechtssicheren Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten, die bereits für andere Bundesländer entwickelt wurden. Die d-NRW unterstützt Sie dabei umfassend bei der rechtlichen Abwicklung, technischen Integration und Umsetzung.
Für Sie da: Ihre Ansprechpersonen
Anja Hellmann