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Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
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Unterhaltsvorschuss

Der Online-Dienst "Unterhaltsvorschuss" steht in Kürze bereit

Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen.
Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Der EfA-Dienst „Unterhaltsvorschuss“ wurde unter Federführung des Landes Bremen mit Beteiligung des MKJFGFI entwickelt und steht hier bereit.

Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund