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Personen schütteln sich lächelnd die Hände

Interöffentliche Kooperation mit dem KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister

d-NRW AöR und KDN streben die kooperative, einheitliche, zukunftsweisende und effiziente Zusammenarbeit bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme an.

Ausgangssituation

Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten insbesondere zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW sowie des Onlinezugangsgesetzes haben die d-NRW und der KDN eine Vereinbarung über eine interöffentliche Zusammenarbeit geschlossen.

Unter dieser Rahmenkooperationsvereinbarung und vor dem Hintergrund einer Beauftragung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW mit Geschäftsstelle und Gesamtbetrieb von dem Digitalen Archiv NRW an die d-NRW schließen die beiden Partner eine Einzelkooperationsvereinbarung über Aufgabenwahrnehmung und Leistungen für das Archiv. Während d-NRW sich neben der Geschäftsstelle auf Aufgaben und Leistungen im Landesbereich konzentriert, deckt der KDN den Kommunalbereich ab. Diese Rollenverteilung, in Kombination mit der pragmatischen Zusammenarbeit, ermöglicht ein breites, flexibles und bedarfsgerechtes Angebot zur digitalen Langzeitarchivierung an öffentliche Auftraggeber.

Mehrwerte der interöffentlichen Kooperation

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Fachliche Expertise & Entlastung

Die Kooperation bietet unserem Bedarfsträger die Expertise der Kooperationspartner in Vernetzung, Standardisierung, Organisation und Projektmanagement in Verbindung mit dem Know-how ihrer Mitglieder und Träger im Bereich IT-Support und archivfachlicher Beratung. Dadurch entlasten wir unseren Bedarfsträger entscheidend.
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Geschwindigkeit & Flexibilität

Die d-NRW und der KDN können von ihren Trägern bzw. Mitgliedern ohne langwierige Ausschreibungen direkt beauftragt werden. Dank abgestimmter Vertragsmuster und breit aufgestellter Anbindungswege, auch für weitere öffentliche Auftraggeber, können wir flexibel auf Nutzungsvorhaben reagieren.
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Umsetzungsangebot für gesetzliche Pflichten

Über unsere Kooperation mit dem KDN ermöglichen wir es dem Gesetzgeber, den per Archivgesetz NRW und Kulturgesetzbuch NRW zur digitalen Langzeitarchivierung verpflichteten Einrichtungen mit dem Digitalen Archiv NRW ein etabliertes, zukunftssicheres und fachwissenschaftlich fundiertes Angebot zu machen, mit dem diese ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen können.
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Vernetzung

Die Kooperationspartner sowie unsere Träger und Mitglieder sind auf kommunaler und staatlicher Ebene, auch über NRW hinaus, vielseitig aufgestellt. Das Digitale Archiv NRW ist Mitglied bei der Open Preservation Foundation, wir beteiligen uns an Arbeitskreisen des Nestor Kompetenzzentrums und stehen in Austausch mit der Koordinierungsstelle für die dauerhafte Archivierung elektronischer Unterlagen. Dadurch sind wir fachlich stets aktuell aufgestellt und setzen eigene Impulse.

Für Sie da: Ihre Ansprechpersonen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: jonathan.willing@digitales.nrw.de
Foto von Jonathan Willing
Ansprechpartner

Jonathan Willing