Interöffentliche Kooperation mit dem KDN Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
Ausgangssituation
Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten insbesondere zur Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW sowie des Onlinezugangsgesetzes haben die d-NRW und der KDN eine Vereinbarung über eine interöffentliche Zusammenarbeit geschlossen.
Unter dieser Rahmenkooperationsvereinbarung und vor dem Hintergrund einer Beauftragung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW mit Geschäftsstelle und Gesamtbetrieb von dem Digitalen Archiv NRW an die d-NRW schließen die beiden Partner eine Einzelkooperationsvereinbarung über Aufgabenwahrnehmung und Leistungen für das Archiv. Während d-NRW sich neben der Geschäftsstelle auf Aufgaben und Leistungen im Landesbereich konzentriert, deckt der KDN den Kommunalbereich ab. Diese Rollenverteilung, in Kombination mit der pragmatischen Zusammenarbeit, ermöglicht ein breites, flexibles und bedarfsgerechtes Angebot zur digitalen Langzeitarchivierung an öffentliche Auftraggeber.
Mehrwerte der interöffentlichen Kooperation
Fachliche Expertise & Entlastung
Geschwindigkeit & Flexibilität
Umsetzungsangebot für gesetzliche Pflichten
Vernetzung
Für Sie da: Ihre Ansprechpersonen