Betrieb von EfA-Diensten
Ausgangssituation
Als Betriebsverantwortlicher und Bereitsteller von EfA-Leistungen übernimmt die d-NRW für das Land Nordrhein-Westfalen die zentrale Verantwortung für den regelkonformen Betrieb, die Pflege und Weiterentwicklung des jeweiligen EfA-Onlinedienstes. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben und die Abstimmung der Anforderungen an die Nachnutzung durch andere Länder. Zu unseren Aufgaben zählt auch das Änderungsmanagement sowie die Koordination der nachnutzenden Länder.
Was bedeutet EfA?
Ein zentrales Element der föderalen Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ist das EfA-Prinzip („Einer für Alle“). Es verfolgt das Ziel, digitale Verwaltungsleistungen nur einmal zu entwickeln. Die EfA-Leistungen sollen anschließend von allen Ländern sowie dem Bund genutzt werden können. Dadurch werden Ressourcen gebündelt, Doppelentwicklungen vermieden und einheitliche, nutzerorientierte Onlinedienste geschaffen. Nach der Entwicklung der Onlinedienste müssen diese gemäß den EfA-Mindestanforderungen betrieben werden. Dazu zählen insbesondere Vorgaben zu Betrieb, Informationssicherheit, Datenschutz, Verfügbarkeit, Support, Änderungsmanagement und Nachnutzbarkeit.
Mehrwerte
Effizienz
Sicherheit
Entlastung
Weiterentwicklung
Kontaktdaten zu den betreuten Online-Diensten
- Online-Dienst Einbürgerung einbuergerung@digitales.nrw.de
- Online-Dienst Ehrenamtskarte eak-support@digitales.nrw.de
- Online-Dienst Sportstättenbelegungsmanagement sbm-support@digitales.nrw.de
- Online-Dienst Untersuchungsberechtigungsschein michael.gurevich@digitales.nrw.de