Geschäftsstelle Online-Zugang
Was ist das Onlinezugangsgesetz?
Mit dem im Jahr 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden Bund und Länder verpflichtet ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten:
Rund 7.000 Verwaltungsleistungen, wie zum Beispiel die Beantragung von Elterngeld, Führerschein oder die Gewerbeanmeldung, sollen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen digital zugänglich gemacht werden.
Was wir machen
Damit die Umsetzung von dem OZG gelingen kann, braucht es Koordinierungsstellen, die die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen begleiten und unterstützen:
Deswegen betreiben wir bei d-NRW die Geschäftsstelle Online-Zugang des Landes Nordrhein-Westfalen, um gemeinsam mit den OZG-Koordinierenden der Landesministerien und Kommunen die Digitalisierung in NRW voranzutreiben.
Wir übernehmen technische und organisatorische Aufgaben für die Umsetzung von dem OZG und begleiten die Weiterentwicklung, Nutzerorientierung und das Monitoring von Online-Diensten und weitere operative Themen.
Die OZG-Geschäftsstelle im Überblick
SDG-Koordination NRW
Entlastung knapper Ressourcen
Zentrale Anlaufstelle
Für Sie da: Ihre Ansprechpersonen
Demet Akgün-Caba
Laura Schultze