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Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

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Kommunalvertreter.NRW

Bundesweit verfügbare Online-Dienste in NRW-Kommunen nachnutzen

Sie möchten im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Dienste aus NRW und anderen Bundesländern nachnutzen?

Nutzen Sie jetzt mit uns die bereits verfügbaren Online-Dienste.

Wir – als Kommunalvertreter.NRW – bilden die Schnittstelle zwischen den IT-Dienstleistern und kommunalen Verwaltungen. Als zentrale Anlaufstelle der Kommunen für nachnutzbare Online-Dienste sorgen wir für die rechtliche und organisatorische Abwicklung des Leistungsaustauschs von Online-Diensten (einschließlich Vereinbarungen zum Datenschutz) und stellen Ihnen diese zur Nachnutzung bereit.

Derzeit im Roll-out in NRW:

Dienste, die sich aktuell in der Prüfung/Pilotierung befinden:

  • Geburtsanzeige
  • Personenbeförderungsgenehmigung
  • Schülerfahrkosten
  • Weitere Dienste der Sozialplattform

Nicht verfügbare Dienste über den Kommunalvertreter:

  • Bauportal.NRW
  • Denkmal.NRW
  • e-Waffe
  • Fahrtenschreiber
  • Fundsachen
  • i-Kfz EfA Dienst
  • Seniorenpass (NRW)
  • Verpflichtungserklärung
  • Widerspruchsstrecke

Weitere Informationen zu den Diensten, die über den Kommunalvertreter nicht verfügbar sind, finden Sie hier.

OZG-Sprechstunde

Alle Informationen zur OZG-Sprechstunde finden Sie hier.

Für Kommunen

Für Intermediäre aus anderen Bundesländern

 

Sollten Sie Interesse an unseren verfügbaren Leistungen haben, weitere Informationen benötigen oder in den Verteiler für den Newsletter aufgenommen werden möchten, dann kontaktieren Sie uns direkt unter kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de.

 

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