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Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
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Kommunalvertreter.NRW

Bundesweit verfügbare Online-Dienste in NRW-Kommunen nachnutzen

Sie möchten im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Dienste aus NRW und anderen Bundesländern nachnutzen?

Nutzen Sie jetzt mit uns die bereits verfügbaren Online-Dienste.

Wir – als Kommunalvertreter.NRW – bilden die Schnittstelle zwischen den IT-Dienstleistern und kommunalen Verwaltungen. Als zentrale Anlaufstelle der Kommunen für nachnutzbare Online-Dienste sorgen wir für die rechtliche und organisatorische Abwicklung des Leistungsaustauschs von Online-Diensten (einschließlich Vereinbarungen zum Datenschutz) und stellen Ihnen diese zur Nachnutzung bereit.

Derzeit im Roll-out in NRW:

Dienste, die in Kürze bereitgestellt werden:

  • Fahrtenschreiber
  • Personenbeförderungsgenehmigung
  • Verpflichtungserklärung
  • Weitere Dienste der Sozialplattform

Für Kommunen

Für Intermediäre aus anderen Bundesländern

 

Sollten Sie Interesse an unseren verfügbaren Leistungen haben, weitere Informationen benötigen oder in den Verteiler für den Newsletter aufgenommen werden möchten, dann kontaktieren Sie uns direkt unter kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de.