Sie befinden sich im Projektarchiv der d-NRW AöR. Hier berichten wir über bereits abgeschlossene Projekte.
Ansprechpartner: Fabian Thiel
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Ansprechpartner: Daniel Dreimann
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Neue Chancen für Mediziner in spe
Fachkräftemangel in der Medizin kann für Patient:innen schnell ernsthafte Folgen haben. Besonders im ländlichen Raum klafft die ein oder andere schmerzliche Versorgungslücke. Das Land NRW begegnet dieser Herausforderung mit einer besonderen Maßnahme – der Landarztquote.
Der Deal: Medizinstudent:innen, verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der einschlägigen fachärztlichen Weiterbildung für zehn Jahre als Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen in NRW tätig zu werden. Im Gegenzug erhalten sie einen leichteren Zugang zu einem Studienplatz. Bisher war die Abiturnote oft die größte Zugangshürde zum Medizinstudium. Im Rahmen der Landarztquote zählen jetzt auch weitere Kriterien für speziell ausgewiesene Studienplätze der Humanmedizin.
Portal unterstützt bei der Bewerbung
Im Dezember 2018 hat der Landtag das sogenannte Landarztgesetz (LAG NRW) verabschiedet, um die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern. Bereits zum Wintersemester 2019/2020 sollen die ersten Student:innen im Rahmen des Landarztgesetzes NRW ihr Studium der Humanmedizin aufnehmen. Vorher müssen sie ein Bewerbungsverfahren durchlaufen und am Ende ausgewählt werden. Bewerbungsstart war der 31.03.2019. Ein von d-NRW in Kooperation mit BMS Consulting umgesetztes Portal unterstützte den gesamten Prozess von der Bewerbung bis zur Erteilung einer Zu- oder Absage – das Bewerberportal Landarztquote. Nach einer sehr kurzen Entwicklungszeit von weniger als einem halben Jahr wurde das Tool am 31. März live geschaltet. Bis zum 30. April nahm das Bewerberportal Landarztquote Anträge entgegen und führte Nutzer mit einer automatischen Plausibilitätsprüfung durch den Bewerbungsprozess. Vom Aufrufen des Portals bis zum Versand der Bewerbung vergingen nur rund zehn Minuten. Die Daten gingen dem Landeszentrum für Gesundheit (LZG NRW) in Bochum zu, welches den Auswahlprozess steuerte. Bei der Antragstellung konnten Präferenzen für die acht Studienorte in Nordrhein-Westfalen angegeben werden, in denen ein Studium der Humanmedizin angeboten wird.
d-NRW verantwortet die Konzeption und Weiterentwicklung des Portals.
Zweistufiges Auswahlverfahren
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird die Abiturdurchschnittsnote mit 30 Prozent, der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit weiteren 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Stufe zählen die Leistungen in den Auswahlgesprächen.
Student:innen im Rahmen der Landarztquote verpflichten sich vertraglich, nach Abschluss des Medizinstudiums und der einschlägigen fachärztlichen Weiterbildung für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen in Nordrhein-Westfalen tätig zu werden.
Weitere Informationen zum Landarztgesetz unter: https://www.lzg.nrw.de/lag