Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines „Barriere-Check Pro“ für die Seite https://www.d-nrw.de eine Bewertung der Barrierefreiheit vorgenommen und auf dieser Basis die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit formuliert.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Diese Erklärung datiert auf den 29.10.2024 und wurde erstmals am 28.09.2020 im Rahmen einer Selbsterklärung erstellt. Diese Erklärung gilt nur für die Inhalte unter der Domain d-nrw.de.
d-nrw ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften (BITV-NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Seite d-nrw.de ist mit den Anforderungen der BITV-NRW (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) in Teilen nicht vereinbar.
Von den insgesamt 98 Prüfschritten der BITV sind die einige Prüfschritte nicht erfüllt. U. a. gibt es bei den folgenden Punkten teilweise noch Verbesserungsbedarf.
Prüfschritt | Ergebnis |
9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt | Eher nicht erfüllt |
9.1.3.1 Info und Beziehungen | Teilweise erfüllt |
9.1.3.5 Eingabezweck bestimmen | Nicht erfüllt |
9.1.4.3 Kontrast (Minimum) | Teilweise erfüllt |
9.1.4.4 Textgröße ändern | Eher nicht erfüllt |
9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Hover und Fokus | Nicht erfüllt |
9.2.1.1 Tastaturbedienbar | Eher nicht erfüllt |
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert | Teilweise erfüllt |
11.7 Benutzerpräferenzen | Teilweise erfüllt |
Wenn Sie Fragen zur Barrierefreiheit haben oder weitere Barrieren melden möchten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Auf Wunsch erhalten Sie auch Informationen über Inhalte, die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen ausgenommen sind.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die d-NRW AöR übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Ihr Ansprechpartner in der Online-Redaktion:
Oliver Haastert
E-Mail: oliver.haastert(at)digitales.nrw.de
Telefon: (0231) 222 438-222
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie das Recht eine Schlichtungsstelle nach § 10 d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik oder direkt via E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw(dot)de
Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.