Ansprechpartnerin:
Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)d-nrw.de
Ansprechpartnerin:
Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)d-nrw.de
Das Nachnutzungsmodell NRW ermöglicht einen unmittelbaren Einstieg in die Nachnutzung von verfügbaren OZG-Verwaltungsleistungen. Die Grundlage für einen vergaberechtskonformen Leistungsaustausch ist die Interöffentliche Vereinbarung (IöV) zwischen den Kommunalvertretern bzw. vergaberechtlichen Intermediären der einzelnen Bundesländer. Eine solche Vereinbarung wurde bereits mit der Dataport AöR geschlossen. Folgende Intermediäre sind der Interöffentlichen Vereinbarung beigetreten:
Damit erreichen wir bereits sieben Bundesländer mit rund 50 Millionen Bürger und Bürgerinnen.
Sie möchten als vergaberechtlicher Intermediär Dieste für Ihre Kommunen zur Nachnutzung bereitstellen? Dann folgen Sie den vier Schritten zur vergaberechtlichen Nachnutzung von Online-Diensten:
Downloads
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kommunalvertreter(at)d-nrw(dot)de.