Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Das Nachnutzungsmodell NRW ermöglicht einen unmittelbaren Einstieg in die Nachnutzung von verfügbaren OZG-Verwaltungsleistungen. Die Grundlage für einen vergaberechtskonformen Leistungsaustausch ist die Interöffentliche Vereinbarung (IöV) zwischen den Kommunalvertretern bzw. vergaberechtlichen Intermediären der einzelnen Bundesländer.
Folgende Kooperationspartner haben die Interöffentliche Vereinbarung gezeichnet bzw. sind dieser beigetreten:
Damit erreichen wir bereits sieben Bundesländer mit rund 50 Millionen Bürger und Bürgerinnen.
Sie möchten als vergaberechtlicher Intermediär Dienste für Ihre Kommunen zur Nachnutzung bereitstellen? Dann folgen Sie den vier Schritten zur vergaberechtlichen Nachnutzung von Online-Diensten:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Vorlagen um Muster handelt!
Die vertraglichen Unterlagen zu den jeweiligen Online-Diensten finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten.
Downloads
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an kommunalvertreter@digitales.nrw.de.