Ansprechpartner: Sven Scholz
E-Mail: anerkennung(at)digitales.nrw(dot)de
Telefon: 0231/222438-636
Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anbieten. Dabei werden über 5.000 Verwaltungsleistungen in 575 OZG-Leistungen gebündelt und im OZG-Umsetzungskatalog beschrieben. Das Land NRW hat auf diese Herausforderung reagiert und die Federführung für die Umsetzung eines Antragsservice für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als „Einer für Alle“ (EfA)-Lösung angenommen.
d-NRW hat einen bundesweiten Antragsservice für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geschaffen, welcher für die Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation weltweit genutzt werden kann. Der „Antragsservice Anerkennung“ ist dabei direkt an das bereits bestehende Portal „Anerkennung in Deutschland“ geknüpft, welches durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) betrieben wird. Nutzer:innen werden dabei durch einen Anerkennungsfinder im Portal „Anerkennung in Deutschland“, direkt in den „Antragsservice“ überführt, um dort einen Antrag auf Anerkennung der Berufsqualifikationen stellen zu können. Die Anträge stehen sowohl in deutscher Sprache als auch in englischer Übersetzung zur Verfügung. Der Antrag ist von den Antragstellenden jedoch auf Deutsch auszufüllen. Bei der Entwicklung wurden Kriterien der Nutzerfreundlichkeit, verständlichen Sprache, Datenschutz und Barrierefreiheit berücksichtigt.
Mit Beginn des Jahres 2024 wurde der Antragsservice Anerkennung in den länderfinanzierten Linienbetrieb überführt. Die d-NRW AöR ist hier seit dem Start des Linienbetriebs als Betriebsverantwortlicher für den „Antragsservice Anerkennung“ tätig. Es sind alle umsetzungsrelevanten Berufe/Anträge online verfügbar. Der Flächenrollout durch und in den Ländern wird weiter fortgeführt. Nachgenutzt werden soll der „Antragsservice Anerkennung“ durch dreizehn Bundesländer. Insgesamt gibt es mehr als 1.200 Berufe, die grundsätzlich anerkannt werden können. Diese werden über sogenannte Berufsbündel geclustert. Die gebildeten Bündel werden über ein einheitliches Formular abgedeckt.
Technischer Umsetzungspartner der d-NRW AöR ist Telekom MMS. Als weitere Entwicklungspartner sind Materna Information & Communications SE und PwC eingebunden. Auftraggeber ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW).
Downloaddateien zu den Antragsstrecken:
Gültig ab 03.11.2025
Arzt / Ärztin
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Generischer Basisantrag
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ZFB20-ZFB-IAA-BQP2BQA.wsdl
Elektrotechnikmeister / Elektrotechnikermeisterin
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Erzieher / Erzieherin
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SOB20-SOB-IAA-BQP2BQA.wsdl
Fachärztliche Weiterbildung
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FWB20-FWB-IAA-BQP2BQA.wsdl
Ingenieur / Ingenieurin
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TAB20-TAB-IAA-BQP2BQA.wsdl
Kaufmännischer Assistent / Kaufmännische Assistentin
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FBS20-FBS-IAA-BQP2BQA.wsdl
Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement
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BBA20-BBA-IAA-BQP2BQA.wsdl
Lehrer / Lehrerin
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LAQ20-LAQ-IAA-BQP2BQA.wsdl
Pflegefachmann / Pflegefachfrau
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