KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Breitband-Portal

Der Online-Dienst "Breitband-Portal" steht zur Nachnutzung bereit

Das Breitband-Portal ermöglicht eine interaktive Zusammenarbeit zwischen Wegebaulastträgern und Telekommunikationsunternehmen und enthält ein Geoinformationssystem mit interaktiver Karte als Benutzeroberfläche. Neben der Antragsstellung ist die Aktenführung ebenfalls im Portal integriert. Der Online-Dienst „Breitband-Portal“ wurde nach dem „Einer für Alle“-Prinzip durch die die federführenden Länder Rheinland-Pfalz und Hessen umgesetzt und steht nun in NRW zur Nachnutzung bereit.

1. Einzelabruf Breitband-Portal (OZG-ID: 10725) 

Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst bzw. die Dienste zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund

2. Digitale Informationsveranstaltung für den Onlinedienst „Breitband-Portal“ in Nordrhein-Westfalen.

3. Checkliste zur Nutzung der OZG-Leistung Breitband-Portal

Bitte entnehmen Sie der folgenden Übersicht die für Sie bereitgestellten Unterlagen  bzw. Links:

4. Für Telekommunikationsunternehmen die Anmeldung zur Antragsstrecke und die Schulungsunterlagen:

5. Für Wegebaulastträger die Anmeldung zur Sachbearbeitung und die Schulungsunterlagen:

6. Schulungsangebot des Gigabitbüro des Bundes:

Sprechstunden:

Zudem wird zwei Mal wöchentlich eine digitale Sprechstunde angeboten, in der Wegebaulastträger beliebige Fragen zum Breitband-Portal stellen können.
Diese finden  jeden Dienstag & Donnerstag, 09-10 Uhr statt und die Einwahl erfolgt über den folgenden Link.

 

Bitte denken Sie daran, uns auch die Anlage 3: ‚Anbindung zuständige Stelle‘ des Einzelabrufes ausgefüllt zuzuschicken. Die Daten benötigen wir, um die Teilnahme am Portalverbund zu ermöglich.  Ohne die Daten können die Bürger:innen den Dienst im Internet nicht auffinden und der § 1 Absatz 2 zur Teilnahme am Portalverbund gemäß Onlinezugangsgesetz ist nicht erfüllt.

Sofern Sie die Zuständigkeit für den Dienst bereits über RDFa oder XZuFi an die Infodienste bzw. den Portalverbund liefern, brauchen Sie die erste Seite nicht auszufüllen. Senden Sie uns in diesem Fall bitte einen Hinweis und die ausgefüllte zweite Seite der Anlage 3 zu.

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