KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
 

Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen, Beschäftigungserlaubnis

Das Leistungsbündel "Aufenthalt Digital" steht zur Nachnutzung bereit

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) ist im Rahmen des OZG Themenfeldführer für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“. Das Umsetzungsprojekt „Aufenthalt Digital“ bestehend aus den Leistungen

  • Aufenthaltstitel (OZG-ID: 10255)
  • Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen (OZG-ID: 10596)
  • Beschäftigungserlaubnis (OZG-ID: 10594)

wurde durch den IT-Dienstleister „Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern“ (AKDB) unter Federführung des Landes Brandenburg entwickelt und steht den Ausländerbehörden in den jeweiligen Ländern bereits online zur Verfügung. Ab sofort besteht für die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Antragsstrecken über den Kommunalvertreter NRW zu beziehen.

Alle interessierten Ausländerbehörden können sich bei d-NRW unter kommunalvertreter@digitales.nrw.de melden.

 

Downloads:

1 Präsentation zur Informationsveranstaltung 1.0

2 Präsentation zur Informationsveranstaltung 2.0

3 Einzelabruf "Aufenthaltstitel", "Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen", "Beschäftigungserlaubnis"

Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst bzw. die Dienste zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund

Beachten Sie folgenden Hinweis:

Bitte denken Sie daran, uns auch die Anlage 3: ‚Anbindung zuständige Stelle‘ des Einzelabrufes ausgefüllt zuzuschicken. Die Daten benötigen wir, um die Teilnahme am Portalverbund zu ermöglich.  Ohne die Daten können die Bürger:innen den Dienst im Internet nicht auffinden und der § 1 Absatz 2 zur Teilnahme am Portalverbund gemäß Onlinezugangsgesetz ist nicht erfüllt.

Sofern Sie die Zuständigkeit für den Dienst bereits über RDFa oder XZuFi an die Infodienste bzw. den Portalverbund liefern, brauchen Sie die erste Seite nicht auszufüllen. Senden Sie uns in diesem Fall bitte einen Hinweis und die ausgefüllte zweite Seite der Anlage 4 zu.

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