Ansprechpartner für XGewerbeordnung:
Erdinç Özkavak
E-Mail: erdinc.oezkavak(at)digitales.nrw.de
Telefon: 0231/222438-442
Ansprechpartner für XUnternehmen:
Tobias Hindemitt
E-Mail: tobias.hindemitt(at)digitales.nrw.de
Telefon: 0231/222438-441
Ein reibungsloser Datenaustausch ist die Grundlage für viele Digitalisierungsprojekte von Bund, Ländern und Kommunen. Dies gilt umso mehr in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) mit seinem „Einer-für-Alle-Ansatz“. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung schaffen XÖV-Standards Abhilfe und verhindern unnötige Medienbrüche. XÖV steht für XML in der öffentlichen Verwaltung. Die erweiterbare Auszeichnungssprache XML ermöglicht eine automatisierte Datenübernahme in die Fachverfahren. Mit XGewerbeordnung und XUnternehmen ist d-NRW länderübergreifender Ansprechpartner für zwei solcher Standards aus dem Bereich Gewerbe.
Der XÖV-Standard XGewerbeordnung löst seit 2021 XGewerbeanzeige ab und erweitert die Übermittlungsszenarien von XGewerbeanzeige um Antragsszenarien für die Digitalisierung von wirtschaftsbezogenen Leistungen der Gewerbeordnung. Die erste Version des Standardswurde am 01. August 2021 veröffentlicht. Die Version 1.1 des Standards wurde am 1. Februar 2023 veröffentlicht. Die Produktivsetzung erfolgt ab dem 1. November 2023. Die am 1. August 2023 veröffentlichte Version 1.2 des Standards XGewerbeordnung ist ab dem 1. Mai 2024 produktiv anzuwenden und löst somit die Version 1.1 des Standards XGewerbeordnung ab.
Das Vorhaben XGewerbeordnung umfasst neben der Weiterleitung der Gewerbeanzeige zudem weitere Antragsverfahren (§§ 34c, 34d und 34i GewO), die im Rahmen der Gewerbeordnung festgelegt sind. Darüber hinaus soll XGewerbeordnung um weitere Funktionen (z. B. automatisierter Datenabruf und Übergabenachricht bei der Verlegung in einen anderen Meldebezirk) erweitert werden. Erweiterungs- und Änderungswünsche können den Betreibern ebenfalls gemeldet werden.
Der Standard spezifiziert durch fachliche Regeln ein Mindestmaß an Konsistenz und Vollständigkeit der an die Fachverfahren übermittelten Daten. Er spezifiziert jedoch nicht die Formulargestaltung (Antragsmodell) oder die Benutzeroberfläche. XGewerbeordnung eignet sich sowohl für die innerbehördliche Kommunikation als auch für die Kommunikation von einem Portal zur zuständigen Stelle. Betreiber des Standards sind neben der d-NRW AöR auch die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Herausgeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Aufsichtsgremium ist der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht.
Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die Internetpräsenz des Standards XGewerbeordnung:
www.xgewerbeordnung.de
E-Mail: kontakt(at)xgewerbeordnung.de
XUnternehmen ist ein XÖV-Vorhaben des Bund-Länder-Ausschusses eGovernment im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es wurde im Juni 2020 von der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen und standardisiert wirtschaftsbezogene Leistungen außerhalb der Gewerbeordnung. Dazu zählen beispielsweise die Sondernutzung von Straßen, die Gaststättenerlaubnis oder die Eintragung in die Handwerksrolle.
Der Standard betrachtet dabei zwei Ebenen: die leistungsbezogene und die leistungsübergreifende. Die leistungsbezogene Standardisierung hat zum Ziel, eindeutige, verlässliche und länderübergreifend einheitliche Vorgaben für die Umsetzung einzelner OZG-Leistungen festzulegen. Im Kontext von XUnternehmen sind dies primär Vorgaben zu den bei dieser Leistung zu erhebenden (Antrags-)Daten. Die leistungsübergreifende Standardisierung hat zum Ziel, eine einheitliche Grundlage, das Kerndatenmodell, zu schaffen.
Das Kerndatenmodell ist ein allgemeiner, rechtlich sauber kontextualisierte Standard-Datenkatalog, der für sämtliche wirtschaftsbezogener OZG-Vorhaben, die eine Datenspezifikation erfordern, angewendet werden kann. KoSIT und d-NRW als Betreiber der Standards XUnternehmen und XGewerbeordnung gehen davon aus, dass hinter den circa 1.000 LeiKa-IDs der gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren vergleichsweise wenige „Unternehmens-Konzepte“ stehen. Um eine wirtschaftliche Umsetzung zu ermöglichen, müssen daher gleiche Fachkonzepte frühzeitig erkannt werden. Mit einem „Basisantrag gewerberechtliches Erlaubnisverfahren“ können somit weitergehende Synergien, wie die Anbindung eines Unternehmenskontos und Once-Only erreicht werden. Das Kerndatenmodell umfasst dabei drei Ebenen. Einen normativ semantischen Teil, der die Normbegriffe, Definitionen und die rechtliche Kontextualisierung beinhaltet, einen normativ syntaktischen Teil, welcher den ersten Teil in ein anwendbares technologieneutrales Datenmodell übersetzt, sowie das Basismodul des XÖV-Standards XUnternehmen, als XML-Schnittstelle.
Der Steuerungskreis XUnternehmen besteht aus Vertretern der Länder Berlin, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Grundlage des Betriebs und der Modellierung bildet die Verwaltungsvereinbarung ab 2021. Die Geschäftsstelle XUnternehmen ist bei d-NRW angesiedelt.
Nähere Infos unter: www.xunternehmen.de
E-Mail: kontakt(at)xunternehmen.de