Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Grundsätzlich ja, da über die Trägerschaft die Möglichkeit der Inhouse-Vergabe geschaffen wird. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, so muss die Kommune die vergaberechtlichen Voraussetzungen prüfen.
Die Rahmenvereinbarung gilt für alle Kommunen in NRW (sowohl Träger als auch Nicht-Träger) und stellt die Voraussetzung für die Nachnutzung von OZG-Verwaltungsleistungen dar. Mit dem Einzelabruf steht anschließend der konkrete Dienst zur Nachnutzung bereit.
Auf Anfrage können wir Ihnen gerne eine Vorlage für den Ratsbeschluss zur Verfügung stellen. Bei Interesse melden Sie sich bitte an oliver.haastert@digitales.nrw.de.
Nein, sie benötigen keinen weiteren Ratsbeschluss für den Abschluss der Rahmenvereinbarung.