Ansprechpartnerin: Dr. Anne Reus
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Ansprechpartner: Philipp Schmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Das Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen wurde eingeführt, um Menschen zu unterstützen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben. Die Unterstützung ermöglicht es diesen Menschen, die Kosten ihrer Heimunterbringung abzudecken und so einen gewissen Lebensstandard beizubehalten. Pflegewohngeld ist eine durch NRW entwickelte landesspezifische OZG-Leistung.
Der genannte Online-Dienst aus dem Themenfeld "Arbeit und Ruhestand" unter Federführung des Landes Nordrhein Westfalen wird auf der Sozialplattform zur Nutzung durch Bürger:innen der Kommunen bereitgestellt.
Dem Kommunalvertreter d-NRW wird im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) das Recht eingeräumt, diese Sozialleistung landeseigenen Kreisen und Kommunen zur Nachnutzung anzubieten.
Downloads
1. Einzelabruf “Pflegewohngeld”
2. Anlage 1: Leistungsbeschreibung
3. Anlage 2: Anbindung zuständige Stelle
Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".
Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.
Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:
d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund
Beachten Sie folgenden Hinweis:
Bitte denken Sie daran, uns auch die Anlage 3: ‚Eintragung in die Sozialplattform‘ des Einzelabrufes ausgefüllt zuzuschicken. Die Daten benötigen wir, um die Teilnahme am Portalverbund zu ermöglich. Ohne die Angabe dieser Daten, ist eine erfolgreiche Anbindung an die Sozialplattform nicht möglich und der § 1 Absatz 2 zur Teilnahme am Portalverbund gemäß Onlinezugangsgesetz ist nicht erfüllt.
Sofern Sie die Zuständigkeit für den Dienst bereits über RDFa oder XZuFi an die Infodienste bzw. den Portalverbund liefern, brauchen Sie die Tabelle nicht auszufüllen. Dann freuen wir uns über einen Hinweis.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung neuer Dienste des Weiteren, dass für Sie als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle gem. § 80 Abs. 1 S. 1 SGB X eine Anzeigepflicht der Auftragsverarbeitung von Sozialdaten gegenüber ihrer gegenüber ihrer Rechts- oder Fachaufsicht besteht.