Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
Elterngeld ist gemäß dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eine Familienleistung und dient der Einkommensersatzfunktion. Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, erhalten Anteile des vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens. Die Elternzeit ermöglicht es Eltern, zur Betreuung ihres Kindes im Beruf auszusetzen oder kürzerzutreten und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten.
Der Onlineantrag „Elterngeld“ unter Federführung des Landes Baden-Württemberg wird auf dem OZG-Hub zur Nutzung für Bürger:innen bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass der Einzelabruf "Elterngeld" aktuell angepasst wird und derzeit nicht zum Download bereit steht.