Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beigetreten sind.
Der Beitritt zur d-NRW AöR erfolgt durch einseitige Erklärung.
Beitretende Gemeinden, Städte, Kreise und Landschaftsverbände entrichten eine einmalige Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.000 €. Die Träger unterstützen die Anstalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Maßgabe, dass ein Anspruch der Anstalt gegen die Träger oder eine sonstige Verpflichtung der Träger, der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen, nicht besteht. Im Falle einer späteren Kündigung wird den Mitträgern das eingebrachte Stammkapital unverzinslich erstattet.
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Muster zur Beitrittserklärung zur d-NRW AöR
Der d-NRW AöR sind bislang (Stand: 07.10.2024) folgende 393 Gemeinden, Städte, Kreise und Landschaftsverbände wirksam beigetreten:
Ansprechpartner: Markus Both
E-Mail: markus.both(at)digitales.nrw.de
Telefon: 0231/222 438-200
Ansprechpartner: Oliver Haastert
E-Mail: oliver.haastert(at)digitales.nrw.de
Telefon: 0231/222 438-222
Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Bundesstiftung Mutter und Kind
Elektronisches Gesundheitsberuferegister
Gesamtsteuerung Registermodernisierung
Melderegisterauskunft für private Stellen
Mitarbeiter- und Gesundheitsbefragung der Finanzverwaltung
Anlagengenehmigung und -zulassung (ELiA)
Eheschließung (Gesamtpaket Ehe-EfA)
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Untersuchungsberechtigungsschein
Infoveranstaltung NRW Kommunen
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