KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
 

Einbürgerung

Der Online-Dienst "Einbürgerung" steht zur Nachnutzung bereit

„Das OZG-Umsetzungsprojekt „Einbürgerung“ (OZG-ID: 10257) ist dem Themenfeld „Ein- & Auswanderung“ zugeordnet und wurde durch den IT-Dienstleister „Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern“ (AKDB) im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt. Kernstück des Dienstes ist der Antrag auf Einbürgerung. Hier finden Sie eine Demo.

Der Onlinedienst „Einbürgerung“ bietet ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung sowie Abgabe des Antrags und wird als zentraler EfA-Dienst unter https://www.antragsservice-einbuergerung.de angeboten. Alternativ kann der Dienst auch mittels HTML5-Snippet auf der Website der Kommune eingebunden werden. Zusätzlich besteht für Kunden der nextgov iT die Möglichkeit den Dienst in das Serviceportal zu integrieren. Dem eigentlichen Antrag ist ein unverbindlicher Quick-Check der Einbürgerungsvoraussetzungen vorgeschaltet.

Ab sofort besteht für die Einbürgerungsbehörden in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Antragsstrecken über den Kommunalvertreter NRW zu beziehen.

Alle interessierten Einbürgerungsbehörden können sich bei d-NRW unter kommunalvertreter(at)digitales.nrw(dot)de melden.“

 

Downloads:

1 Einzelabruf „Einbürgerung“

 

Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund

Beachten Sie folgenden Hinweis:

Bitte denken Sie daran, uns auch die Anlage 3: ‚Anbindung zuständige Stelle‘ des Einzelabrufes ausgefüllt zuzuschicken. Die Daten benötigen wir, um die Teilnahme am Portalverbund zu ermöglich. Ohne die Daten können die Bürger:innen den Dienst im Internet nicht auffinden und der § 1 Absatz 2 zur Teilnahme am Portalverbund gemäß Onlinezugangsgesetz ist nicht erfüllt.

Sofern Sie die Zuständigkeit für den Dienst bereits über RDFa oder XZuFi an die Verwaltungssuchmaschine bzw. den Portalverbund liefern, brauchen Sie die Tabelle nicht auszufüllen. Dann freuen wir uns über einen Hinweis.