KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
 

Einbürgerung

Der Online-Dienst "Einbürgerung" steht zur Nachnutzung bereit

Der Online-Dienst „Einbürgerung“ bietet ein Web-Frontend für Antragstellende zur Bearbeitung sowie Abgabe des Antrags und wird als zentraler EfA-Dienst unter https://www.antragsservice-einbuergerung.de angeboten. Alternativ kann der Dienst auch mittels HTML5-Snippet auf der Website der Kommune eingebunden werden. Zusätzlich besteht für Kunden der nextgov iT die Möglichkeit den Dienst in das Serviceportal zu integrieren. Dem eigentlichen Antrag ist ein unverbindlicher Quick-Check der Einbürgerungsvoraussetzungen vorgeschaltet. Hier finden Sie eine Demo des Antrags samt Quick-Check.

Die OZG-Leistung „Einbürgerung“ (OZG-ID: 10257) ist dem Themenfeld „Ein- & Auswanderung“ zugeordnet und wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Betriebsverantwortliche Stelle ist die d-NRW AöR. Betrieb, Wartung und Pflege des Dienstes erfolgt im Auftrag der d-NRW AöR durch den IT-Dienstleister „Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern“ (AKDB).

Für die Einbürgerungsbehörden in Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit den Online-Dienst „Einbürgerung“ über den Kommunalvertreter NRW zu beziehen.

Sofern Sie Interesse an einer Nutzung des Online-Dienstes „Einbürgerung“ haben, melden Sie sich bitte bis zum 1. September 2024 per E-Mail an einbuergerung(at)d-nrw(dot)de. Für Kommunen, die bis zum 1. September 2024 die Nachnutzung erklären, werden die entstehenden Betriebskosten bis einschließlich 2026 sowie die einmalig anfallenden Anbindungskosten übernommen.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne jederzeit an den Kommunalvertreter (kommunalvertreter(at)digitales.nrw(dot)de) wenden.

Downloads:

Einzelabruf „Einbürgerung“

 

Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BeBPo ist "d-NRW AöR".

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund

Beachten Sie folgenden Hinweis:

Bitte denken Sie daran, uns auch die Anlage 2: ‚Anbindung zuständige Stelle‘ des Einzelabrufes ausgefüllt zuzuschicken. Die Daten benötigen wir, um die Teilnahme am Portalverbund zu ermöglich. Ohne die Daten können die Bürger:innen den Dienst im Internet nicht auffinden und der § 1 Absatz 2 zur Teilnahme am Portalverbund gemäß Onlinezugangsgesetz ist nicht erfüllt.

Sofern Sie die Zuständigkeit für den Dienst bereits über RDFa oder XZuFi an die Verwaltungssuchmaschine bzw. den Portalverbund liefern, brauchen Sie die Tabelle nicht auszufüllen. Dann freuen wir uns über einen Hinweis.