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Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
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Untersuchungsberechtigungsschein

Der Online-Dienst "Untersuchungsberechtigungsschein" steht zur Nachnutzung bereit

Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für Jugendliche bei Eintritt in das Berufsleben unterschiedliche medizinische Untersuchungen vor, die die Gesundheit der Jugendlichen schützen sollen. Für Arbeitgeber ist es daher verpflichtend, dass sie vor der Beschäftigung von Jugendlichen einen Nachweis erbringen, der eine ärztliche Untersuchung bescheinigt und die Jugendlichen für eine Anstellung geeignet erklärt. Die Kosten für diese Untersuchungen werden vom Land getragen, wenn der Arzt oder die Ärztin der Kostenforderung einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beifügt. Diese richten die Ärzte und Ärztinnen aktuell an die Kreise und kreisfreien Städte und diese lassen sich die Kosten wiederum von den Bezirksregierungen erstatten. Die Untersuchungsberechtigungsscheine müssen von den Jugendlichen bei der örtlichen Ordnungsbehörde (i.d.R. Bürgerbüro) beantragt werden. Mit dem neuen Onlinedienst wird der gesamte Prozess verkürzt und vereinfacht, sodass die kreisfreien und kreisangehörigen Städten fast komplett entlastet werden.

Das OZG-Umsetzungsprojekt „Untersuchungsberechtigungsschein“ (UBS) aus dem Themenfeld Bildung wurde durch den IT-Dienstleister regio iT GmbH im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen und des KDN entwickelt. Der Onlinedienst bietet ein Web-Frontend für Antragstellende zur digitalen Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins und der zugehörigen UBS-ID, welche eine direkte Abrechnung der Ärzte und Ärztinnen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht.

1 Präsentation zur Informationsveranstaltung

2 Prozessgegenüberstellung

3 Einzelabruf 'Untersuchungsberechtigungsschein'

Bitte senden Sie den ausgefüllten und von der für den Dienst zuständigen Stelle unterzeichneten Einzelabruf an das Besondere Elektronische Behördenpostfach (BeBPo). Der Empfängername für das BebPo ist "d-NRW AöR".

Die Übermittlung der Vertragsunterlagen über das BeBPo ist der bevorzugte Weg.

Alternativ ist der Weg per Post mit gezeichneten Unterlagen in zweifacher Ausführung möglich:

d-NRW AöR
Kommunalvertreter.NRW
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund

Beachten Sie folgenden Hinweis:

Bitte denken Sie daran, uns auch die Anlage 3: ‚Anbindung zuständige Stelle‘ des Einzelabrufes ausgefüllt zuzuschicken.

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