Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
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Ansprechpartner: Niklas Otto
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Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für Jugendliche bei Eintritt in das Berufsleben unterschiedliche medizinische Untersuchungen vor, die die Gesundheit der Jugendlichen schützen sollen. Für Arbeitgeber ist es daher verpflichtend, dass sie vor der Beschäftigung von Jugendlichen einen Nachweis erbringen, der eine ärztliche Untersuchung bescheinigt und die Jugendlichen für eine Anstellung geeignet erklärt. Die Kosten für diese Untersuchungen werden vom Land getragen, zur Kostenforderung einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) beigefügt wird. Diese richten die Ärzte und Ärztinnen aktuell an die Kreise und kreisfreien Städte und diese lassen sich die Kosten wiederum von den Bezirksregierungen erstatten. Die Untersuchungsberechtigungsscheine müssen von den Jugendlichen bei der örtlichen Ordnungsbehörde (i.d.R. Bürgerbüro) beantragt werden. Mit dem neuen Onlinedienst wird der gesamte Prozess verkürzt und vereinfacht, sodass die kreisfreien und kreisangehörigen Städten fast komplett entlastet werden.
Das OZG-Umsetzungsprojekt „Untersuchungsberechtigungsschein“ (UBS) aus dem Themenfeld Bildung wurde durch den IT-Dienstleister regio iT GmbH im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen und des KDN entwickelt. Der Onlinedienst bietet ein Web-Frontend für Antragstellende zur digitalen Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins und der zugehörigen UBS-ID, welche eine direkte Abrechnung der Ärzte und Ärztinnen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ermöglicht.
Der Einzelabruf für den Dienst Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) wird in Kürze hier bereitgestellt.