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d-NRW
Anstalt öffentlichen Rechts
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44137 Dortmund
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kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Kommunalvertreter.NRW

Dienste, die über den Kommunalvertreter nicht ausgerollt werden


e-Waffe
Der Onlinedienst eWaffe wird nicht über den Kommunalvertreter NRW angeboten, da die Zuständigkeit für den Dienst nicht auf kommunaler Ebene liegt.


Fahrtenschreiber
Der Onlinedienst Fahrtenschreiber wird derzeit nicht über den Kommunalvertreter in NRW angeboten, da sich bisher keine Fahrerlaubnisbehörde an der Pilotierung beteiligt hat. Der erfolgreiche Abschluss der Pilotierung stellt eine Grundvoraussetzung für die Nachnutzung dar. Falls Sie als Fahrerlaubnisbehörde Interesse an der Pilotierung des Dienstes haben, melden Sie sich gerne bei kommunalvertreter(at)digitales.nrw(dot)de.


Fundsachen
Der Onlinedienst Fundsachen wird von Sachsen aktuell nicht über die etablierten Nachnutzungsmodelle angeboten, daher können wir als Kommunalvertreter den Dienst leider nicht für Sie zur Nachnutzung anbieten.
 

i-Kfz EfA Dienst
Der EfA-Dienst i-Kfz wird derzeit nicht über den Kommunalvertreter NRW zur Nachnutzung angeboten. Von Seiten der kommunalen IT-Dienstleister wurde signalisiert, dass über 95% der NRW Kommunen durch die Fachverfahrenshersteller mit einem Onlinedienst, welcher mit dem jeweiligen Fachverfahren verbunden ist, angebunden sind. Deshalb besteht landesseitig kein Interesse an einem landesweiten Rollout.

 

Verpflichtungserklärung
Zur Erreichung des Zielbildes einer durchgängigen Ende-zu-Ende Digitalisierung hat sich das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, zur Bereitstellung des Onlinezugangs für die Verpflichtungserklärung den Ausländerbehörden die Bereitstellung des Online-Antrags des jeweils eingesetzten Fachverfahrens zu empfehlen. Insofern wird das Land Nordrhein-Westfalen den EfA-Online-Dienst aus Hessen nicht nachnutzen. Bei Rückfragen hierzu wenden Sie Sich bitte an die Projektgruppe „Digitalisierung der Migrationsverwaltung“ (digitale-behoerde(at)mhkbd.nrw(dot)de).

 

Widerspruchsstrecke
Die Vorteile der digitalen Widerspruchsstrecke für den Bürger und die Behörden sind derzeit nicht erkennbar. Bei Fragen hierzu können die NRW-Kommunen sich bei kommunalvertreter(at)digitales.nrw(dot)de melden.

 

Denkmal.NRW
Die zukünftige Anbindung erfolgt über IT.NRW. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse: Bauportal-Anbindung(at)it.nrw(dot)de.