Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Zwei weitere Bundesländer angeschlossen

Die digitale Antragsstellung über deAntragsservice Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Ärztinnen und Ärzte ist seit März 2023 außer in NRW auch in zwei weiteren Bundesländern möglich. Gemeinsam mit dem Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz als Pilotbehörden konnte hiermit ein weiterer sichtbarer Meilenstein im Umsetzungsprojekt erreicht werden. Somit können Ärztinnen und Ärzte aus aller Welt ihren Antrag online stellen, wenn sie in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein arbeiten möchten. Der Antragsservice ist über den Anerkennungs-Finder des „Anerkennung-in-Deutschland“-Portals erreichbar.

Der Antragsservice zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein gemeinsames Projekt von d-NRW, publicplan und Deloitte. Als weitere Entwicklungspartner sind die Materna Information & Communications SE, PwC und Detecon eingebunden. Auftraggeber ist das Ministerium für Arbeit. Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW).

Für das zweite Quartal 2023 ist der Go-Live weiterer Antragsstrecken sowie die Anbindung zusätzlicher Bundesländer geplant. Die Antragsstrecken umfassen unter anderem die Anerkennung für Pflegefachfrau/-mann, Ingenieur:in, Lehrer:in, Erzieher:in, kaufmännische:r Assistent:in, Elektrotechnikmeister:in und einen Antrag für bundesrechtliche Berufe (z. B. medizinische Fachangestellte).

Bei den Antragsstrecken müssen im Regelfall keine Unterlagen postalisch an die zuständigen Stellen versandt werden. Ein Antrag kann somit für viele Berufe in Zukunft vollständig online gestellt werden.