Die Anwendergemeinschaft der d-NRW AöR wächst weiter. Auch in der ersten Hälfte des Jahres 2025 haben sich erneut einige Städte und Gemeinden für den Beitritt zur Anstalt öffentlichen Rechts entschieden. Mit der Gemeinde Anröchte begrüßen wir unseren 400. Träger. Die Träger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung kommunal-staatlichen E-Governments in Nordrhein-Westfalen ein und können Onlinedienste im Rahmen des Onlinezugangsgesetz (OZG) vergaberechtskonform nachnutzen.
Zusammenarbeit ist unabdingbar
„Wir Kommunen unterliegen alle den gleichen gesetzlichen Regelungen, auch im Bereich der Digitalisierung,“ so Alfred Schmidt, Bürgermeister der Gemeinde Anröchte. „Bei der Entwicklung und Einführung übergreifender IT-Lösungen ist daher eine Zusammenarbeit unabdingbar. Insbesondere im Zuge des digitalen Wandels erhoffen wir uns durch den Beitritt zur d-NRW Synergieeffekte, auch bei der Ausweitung unserer digitalen Services und OZG-Leistungen.“
Träger werden: So geht’s
Inzwischen haben weitere nordrhein-westfälische Kommunen Interesse an einem Beitritt zu d-NRW geäußert. 93 Prozent der NRW-Kommunen sind bereits Träger, darunter alle 31 Kreise und die 22 kreisfreien Städten.
Mit dem Beitritt verbunden sind lediglich:
• ein gültiger Beschluss des Stadtrats/Kreistags/Gemeinderats
• eine einseitige Erklärung des Beitritts
• eine einmalige Stammkapitaleinlage i. H. v. 1.000 € (würde im Falle eines späteren Austritts in voller Höhe erstattet)
Der Beitritt begründet keine anderweitigen Ansprüche der Anstalt gegenüber der Kommune. Ein Anzeigeverfahren im Sinne der Gemeindeordnung NRW ist entbehrlich, da eine sondergesetzliche Regelung vorliegt.
Sie wünschen nähere Informationen zur Trägerschaft? Bitte wenden Sie sich an:
Oliver Haastert
Tel.: 0231 222 438-222
oliver.haastert(at)digitales.nrw(dot)de