KONTAKT

Ansprechpartnerin: Katja Linnenschmidt
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Ansprechpartnerin: Cansu Aktepe
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de
 

Ansprechpartner: Silvio Kett
E-Mail: kommunalvertreter(at)digitales.nrw.de

Denkmal.NRW

Digitalisierung Denkmäler Nordrhein-Westfalen

Anbindung der NRW-Kommunen über den Kommunalvertreter 

I.            Denkmal-Anträge

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) hat sich zum Ziel gesetzt, das Bauportal.NRW sukzessive auszubauen. Im Bereich Baugenehmigung wurden bereits in einer ersten Umsetzungsstufe Antragsassistenten u. a. für das einfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018, das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 sowie für die Beantragung einer Werbeanlage umgesetzt.  

Im Zuge der OZG-Umsetzung sollen perspektivisch weitere OZG-Leistungen im Kontext Bauen und Wohnen auf dem Bauportal.NRW realisiert werden. Im Rahmen der Pilotierung des Online-Dienstes „Denkmal.NRW“ in Nordrhein-Westfalen wird die digitale Antragstellung für denkmalrechtliche Verfahren über das Bauportal.NRW umgesetzt. Der Anbindungsprozess der Denkmalbehörden erfolgt über den Kommunalvertreter.
 

Folgende Anträge werden im Bereich Denkmal auf dem Bauportal.NRW kostenfrei angeboten:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 9, 13 und 20 DSchG NRW
  • Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach §15 für Nachforschungen unter Einsatz von Metallsonden
  • Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Grabungserlaubnis nach § 15 DSchG NRW

II.          Denkmalliste

Nach der Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen ist für Altdaten eine schrittweise Digitalisierung des Bestandes der Denkmäler im Rahmen der Möglichkeiten der Unteren Denkmalbehörden anzustreben. Dabei gewährleisten die Denkmallisten führenden Stellen, dass der analoge Altdatenbestand in digitaler Form veröffentlicht wird. Für die Übertragung der Daten steht Behörden das digitale Informationssystem über den Denkmalbestand Nordrhein-Westfalens „Denkmalliste.NRW“ zur Verfügung.

Die Kommunen können mit dem Zugang zur Denkmalliste die in den Kommunen vorhandenen Datensätze in Papier oder Excel-Form ablösen und in eine moderne und rechtskonforme (INSPIRE-konform) Datenbank überführen. Die Datenbank ist mit einer neuen geodatenbasierten Schnittstelle versehen, die es ermöglicht Geodatenbezüge herzustellen.

Hinweis: Die Bereitstellung der Denkmalanträge und der Denkmalliste ist für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen kostenfrei.
 

Formulare:

a) Bauportal.NRW - Denkmalanträge nutzen

b) Denkmalliste nutzen

c) Benutzerhandbuch

Sofern die Kommune Interesse an der Nutzung der Angebote des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat, kann die Kommune sich an den Kommunalvertreter unter Beifügung des Vordrucks/der Vordrucke via E-Mail kommunalvertreter(at)digitales.nrw(dot)de wenden.

Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 30. März 2023

a) Präsentation zur Veranstaltung

b) Fragen und Antworten zur Veranstaltung - FAQ-Liste