Übermittlung von Kehrdaten

Neuer Dienst im WSP.NRW gestartet

Seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet das Wärmeplanungsgesetz des Bundes die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger: innen, bestimmte Informationen aus ihren Kehrbüchern an die Kommunen zu übermitteln. Diese Daten sind essentiell für die flächendeckende kommunale Wärmeplanung.

In Nordrhein-Westfalen haben die Landesregierung und der Landesfachverband des Schornsteinfegerhandwerks eine effiziente Lösung entwickelt: Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) können Kommunen nun kostenfrei auf die benötigten Kehrdaten zugreifen. Gestern ging dieser Dienst im WSP.NRW online.

Kommunen können die Datenübermittlung eigenständig initiieren, indem sie die zuständigen Bezirksschornsteinfeger: innen zur Übermittlung auffordern.

Der neue Dienst im WSP.NRW erleichtert den Zugang zu wichtigen Daten für die Wärmeplanung erheblich und unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.