Gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) und zwei Fachverfahrensherstellern hat die d-NRW AöR die Sozialplattform innerhalb der der Tagungsreihe Netzwerk SGB II interessierten Teilenehmenden vorgestellt. Im Rahmen eines Forums zum Thema „Weiterentwicklung der Arbeits- und Sozialverwaltung im Kontext von Digitalisierung, Strukturreformen und Kundenorientierung“ wurden die Teilnehmenden über die Sozialplattform im Allgemeinen und über die Anbindungsmöglichkeiten, sowie die Chancen und Vorteile einer Anbindung an die Sozialplattform informiert.
Haben Sie ebenfalls Interesse an einer Anbindung an die Sozialplattform?
Im Folgenden finden Sie die Vorteile für Kommunen und kommunale Jobcenter bei einer Anbindung an die Sozialplattform und die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme:
Um zu vermeiden, dass sich Bürgerinnen und Bürger in unterschiedlichen Lebenssituationen mit verschiedenen Portalen auseinandersetzen müssen, bietet die Sozialplattform einen unmittelbaren und zentralen Onlinezugang zu Sozialleistungen des Themenfeldes Arbeit und Ruhestand aus einer Hand.
Über Online-Formulare ist es möglich, den Antragsprozess Ende-zu-Ende digital abzuwickeln und verschiedene Sozialleistungen zu beantragen. Fachliche Hilfetexte unterstützen dabei den Bürger/ die Bürgerin beim Ausfüllen des Antrags. Über die Sozialplattform gestellte Anträge können im Fachverfahren der Kommune weiterverarbeitet werden. Erforderliche Unterlagen und Nachweise werden direkt digital mitgeliefert. Dies erspart Zeit und Aufwand auf Seiten des Bürgers/ der Bürgerin und beschleunigt die Erfassung der Anträge auf Seiten der Sachbearbeiter:innen.
Wenn Sie Interesse an einer Anbindung an die Sozialplattform haben, finden Sie Informationen auf der folgenden Seite D-NRW: Dienste der Sozialplattform (nur für Kommunen und kommunale Jobcenter aus NRW). Kommunen und kommunale Jobcenter außerhalb von NRW finden Informationen zu Anbindungsmöglichkeiten sowie Ansprechpartner:innen für ihr Bundesland hier.